Neuregelung � 10 EStG ab 2010!
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14.03.2008, 12:43
Beitrag: #1
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Neuregelung � 10 EStG ab 2010!
Das BVerfG fordert zur Neuregelung des Sonderausgaben-Vorsorgeaufwendungen-abzugs auf.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...00106.html Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008 - 2 BvL 1/06 |
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14.03.2008, 14:45
Beitrag: #2
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RE: Neuregelung � 10 EStG ab 2010!
Hab ich das richtig verstanden, dass dieses Urteil keine Auswirkungen hat auf die Veranlagungszeitr�ume bis 2009?
Kann also jede Regierung ein Steuergesetz erlassen, von dem es wei�, dass es gegen die Grundrechte verst��t und dabei genau wissen, dass es wenn �berhaupt ja sowieso nur irgendwann mal in der Zukunft ge�ndert werden muss? Kann sowas bei der Entfernungspauschale auch passieren? Trotz vorl�ufigkeit? Habe ich da vielleicht etwas falsch verstanden? Gru� Buchi |
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14.03.2008, 15:21
Beitrag: #3
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RE: Neuregelung � 10 EStG ab 2010!
Hallo Buchi,
genau das hast du richtig erkannt. Insoweit ist es m.E. dumm und fahrl�ssig seinen Mandanten m�gliche Erstattungen vorzuschwelgen. Das BVerfG wird einen Teufel tun und die Pauschalenk�rzung r�ckwirkend aberkennen. Es ist insgesamt ein sehr interessanten (verfassungsrechtliches) Problem. Bei der Entfernungspauschale ergibt sich das insbesondere wenn man bedenkt, dass eine Nichtigkeitsaussprechung des BVerfG (bzgl. der 20km Begrenzung und nur diese ist ja zweifelhaft) dazu f�hrt, dass auch Diejenigen Steuerpflichtigen ohne Aufwand (Fu�g�nger 3km) wieder einen "fiktiven Aufwand" ansetzen k�nnen. Insoweit w�rde als das BVerfG enorm in Richtung "judicial-activism" schwenken und dem Gesetzgeber einen B�rendienst erweisen, k�nnte er ja nicht einfach zur�ck. Insoweit muss m.E. schon das BVerfG aus diesem Grund den Kelch an den Gesetzgeber zur�ckgeben (so geschieht es in aller Regel bei Verfassungsverst��en gegen den Gleichheitssatz). Dann wird in aller Regel auch eine �bergangsfrist gew�hrt. Wer also den Mandanten erz�hlt die Chancen auf nachtr�gliche Erstattungen st�nden nun bei 50:50 der liegt falsch. Die Chancen liegen wohl er bei 1:99. F�r die Zukunft nach Urteil sieht das erst nach 50:50 aus. Mfg showbee |
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14.03.2008, 17:59
Beitrag: #4
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RE: Neuregelung � 10 EStG ab 2010!
ich denke, dass bei der Entfernungspauschale eine r�ckwirkende Verfassungswidrigkeit festgestellt werden wird. Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen sind f�r den Gesetzgeber kalkulierbar. Die Regelung gibts auch erst seit 2007. Anders die Sache mit den KK-Beitr�gen: das wurde schon immer so gemacht, da d�rfte es ok sein, wenn dem Gesetzgeber eine �bergangsfrist einger�umt wird.
Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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14.03.2008, 19:06
Beitrag: #5
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RE: Neuregelung � 10 EStG ab 2010!
Ich muss schon sagen, was derzeit an Urteilen kommt, ist richtig �ppig. Erst der Soli, dann das Haushaltsbegleitgesetz 2004 und nun noch KK-Beitr�ge. Die sind echt fleissig.
Das Ergebnis hinsichtlich der KK-Beitr�ge �berrascht mich nicht. In den allermeisten F�llen wird der Gesetzgeber zur Neuregelung aufgefordert. �hnliches erwarte auch ich bei der Entfernungspauschale. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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15.03.2008, 10:09
Beitrag: #6
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RE: Neuregelung � 10 EStG ab 2010!
Hallo,
hinsichtlich der Entfernungspauschale sehe ich dies schon ein wenig anders. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass seine Gesetzes�nderung nicht verfassungskonform ist und hat in der Gesamtheit zugelassen, dass die Entfernungspauschale nach alter Gesetzeslage steuerlich geltend gemacht werden kann. Auch spricht der Zeitraum zwischen Inkrafttreten des Gesetzes und Urteil durch das Gericht daf�r, dass es nicht zu einer fristsetzenden Aufforderung der �nderung des Gesetzes kommt, sondern zur Feststellung der r�ckwirkenden Verfassungswidrigkeit. Der Gesetzgeber hat seine Hausaufgaben sogar schon soweit gemacht, dass die eingeplanten Mehreinnahmen durch die �nderung der Entfernungspauschale in seinem Haushalt gar keine Ber�cksichtigung mehr finden. Denn schlie�lich wird der Haushalt ja nicht zus�tzlich belastet, sondern die geplanten Steuereinnahmen sind lediglich gemindert. Und dies in einem Rahmen, der ohnehin als Risikospielraum in den Haushaltsentw�rfen des Gesetzgebers ber�cksichtigt sind. Angesichts des Steuerplus der letzen beiden Jahre wohl auch eine durchaus zu verschmerzende Mindereinnahme. Im �brigen bin ich der Meinung, dass dem Gesetzgeber mit seiner zunehmenden verfassungsfeindlichen Gesetzgebung auch einmal Einhalt gew�hrt werden muss. Schlie�lich haben die Verfassungsrichter zunehmend zu ihren Urteilen angemerkt, dass sie nicht die Aufgaben der Politik zu �bernehmen h�tten. Der Gesetzgeber habe hinsichtlich seiner Gesetzesbeschl�sse die Pflicht, die Verfassungsm��igkeit der Gesetze zu pr�fen. Nicht umsonst wurde noch nie bei so vielen Gesetzen die Unterschrift durch den Bundespr�sidenten versagt. Der Gesetzgeber sollte sich auf seine Aufgaben besinnen und dort sorgf�ltig und vern�nftig arbeiten. Nur so verschafft man sich auch ein entsprechendes Vertrauensprofil in der Bev�lkerung und kommt zu politisch handlungsf�higen Mehrheiten. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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15.03.2008, 13:11
Beitrag: #7
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RE: Neuregelung � 10 EStG ab 2010!
zaunk�nig schrieb:(...) Hi Zaunk�nig, dann erkl�re mir die Verfassungsfeindlichkeit in Hinsicht auf Streichung der EP bez�glich Fu�g�ngern etc. die keinerlei Kosten haben. Hier wird dir das verfassungsrechtliche (???) Subprinzip der subjektiven Leistungsf�higkeit nicht helfen. Der Staat ist nicht verpflichtet fiktiven Aufwand zum Abzug zuzulassen. Insoweit ist zumindest in dieser Hinsicht die Normierung durch den Gesetzgeber i.O. mfg showbee p.s. die Verweigerungen des Bundespr�sidenten sind sachlich ganz anders gelagert gewesen: zum einen der Fall mit dem Luftsicherheitsgesetz, hier lie� sich tats�chlich streiten ob ok oder nicht (sh. dazu einfach mal juris zum Stichwort), insoweit hat sich der BPr� auch sehr weit aus dem Fenster gelehnt. Im anderen Fall hat der Gesetzgeber einfach schlampig gearbeitet und die neuen Kompetenzregelungen nach der F�deralismusreform I nicht beachtet und einfach den alten Gesetzentwurf vor GG-�nderung auch nach der GG-�nderung durchgewunken. Es kann also nicht von Verfassungsfeindlichkeit, vielmehr von Schlamperei gesprochen werden. |
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15.03.2008, 20:00
Beitrag: #8
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RE: Neuregelung � 10 EStG ab 2010!
naja, die Regierung hatte mit der Entfernungspauschale eine Typisierung vorgenommen, die v�llig ungleiche Sachverhalte gleich behandelt. Insofern war die Regelung vor Einf�hrung der Entfernungspauschale gerechter.
Aber die v�llige Streichung der ersten 20 km (begr�ndet mit Abbau von Subventionierung) ist wieder eine Typisierung, die v�llig ungleiche Sachverhalte ungleich behandelt. Deshalb muss diese Regelung weg. Ich pl�diere f�r die R�ckkehr zu dem Rechtszustand vor Einf�hrung der Entfernungspauschale. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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16.03.2008, 15:07
Beitrag: #9
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RE: Neuregelung � 10 EStG ab 2010!
Vorwitzig schrieb:Ich pl�diere f�r die R�ckkehr zu dem Rechtszustand vor Einf�hrung der Entfernungspauschale. w�re ich auch daf�r! |
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17.03.2008, 10:55
Beitrag: #10
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RE: Neuregelung � 10 EStG ab 2010!
Wird so aber m.E. nicht passieren. Hier eine Diskussion dazu.
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