Vermietung Garagengrundst�ck - � 4 Nr. 12 S. 1 oder S. 2 UStG?
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04.06.2007, 11:05
Beitrag: #1
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Vermietung Garagengrundst�ck - � 4 Nr. 12 S. 1 oder S. 2 UStG?
Hallo,
jemand vermietet ein Grundst�ck (700 m�) an eine "Garagen-GbR." Auf dem Grundst�ck stehen 5 Garagen. Meine Frage: Ist die Vermietung des Grundst�cks USt-frei gem. � 4 Nr. 12 Buchst. a? Oder f�llt das unter S. 2 ("Nicht befreit sind ... die Vermietung von Pl�tzen f�r das Abstellen von Fahrzeugen")? Ich freue mich �ber Hinweise und Anmerkungen. ![]() Mit besten Gr��en, jurico PS: Den einschl�gigen Abschnitt in den UStR habe ich schon gelesen; da ergibt sich m. E. auch nichts eindeutiges daraus. |
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04.06.2007, 13:13
Beitrag: #2
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RE: Vermietung Garagengrundst�ck - � 4 Nr. 12 S. 1 oder S. 2 UStG?
Hallo,
l�sst sich aus R 77 Abs. 1 UStR unmi�verst�ndlich entnehmen: Zitat:(1) 1 Die Vermietung von Pl�tzen f�r das Abstellen von Fahrzeugen ist nach � 4 Nr. 12 Satz 2 UStG umsatzsteuerpflichtig. 2 Als Pl�tze f�r das Abstellen von Fahrzeugen kommen Grundst�cke einschlie�lich Wasserfl�chen (vgl. BFH-Urteil vom 8. 10. 1991 � BStBl II 1992 S. 368) oder Grundst�cksteile in Betracht. 3 Die Bezeichnung des Platzes und die bauliche oder technische Gestaltung (z. B. Befestigung, Begrenzung, �berdachung) sind ohne Bedeutung. 4 Auch auf die Dauer der Nutzung als Stellplatz kommt es nicht an. 5 Die Stellpl�tze k�nnen sich im Freien (z. B. Parkpl�tze, Parkbuchten, Bootsanliegepl�tze) oder in Parkh�usern, Tiefgaragen, Einzelgaragen, Boots- und Flugzeughallen befinden. 6 Auch andere Fl�chen (z. B. landwirtschaftliche Grundst�cke), die aus besonderem Anlass (z. B. Sport- und Festveranstaltung) nur vor�bergehend f�r das Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden, geh�ren zu den Stellpl�tzen in diesem Sinne. Danach erfolgt Zuordnung zu � 4 Nr. 12 Satz 2 UStG. |
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04.06.2007, 13:41
Beitrag: #3
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RE: Vermietung Garagengrundst�ck - � 4 Nr. 12 S. 1 oder S. 2 UStG?
Hallo,
m. E. nicht: Es werden ja nicht "Stellpl�tze" (in den Garagen), sondern es wird das Grundst�ck mit aufstehenden Garagen vermietet. Insoweit meinte ich, dass die UStR nicht eindeutig sind. |
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04.06.2007, 13:57
Beitrag: #4
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RE: Vermietung Garagengrundst�ck - � 4 Nr. 12 S. 1 oder S. 2 UStG?
Hallo juricio,
im V�lkel/ Karg USt hei�t es auf Seite 208: Die Vermietung von Pl�tzen f�r das Abstellen von Fahrzeugen ist generell steuerpflichtig. Unter die Steuerpflicht f�llt insbesondere die Vermietung von Parkpl�tzen und Garagen. Ist das jetzt eindeutig genug? Mit den besten Gr��en Vorwitzig. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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04.06.2007, 14:04
Beitrag: #5
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RE: Vermietung Garagengrundst�ck - � 4 Nr. 12 S. 1 oder S. 2 UStG?
jurico schrieb:Hallo, Wahrscheinlich wurde die Formulierung in den Richtlinien nur deswegen gew�hlt, um die Vermietung einer Garage f�r das Abstellen eines Fahrzeuges abzugrenzen von der Vermietung einer Garage als Lagefl�che oder so ... Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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07.06.2007, 21:31
Beitrag: #6
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RE: Vermietung Garagengrundst�ck - � 4 Nr. 12 S. 1 oder S. 2 UStG?
Danke f�r die Hinweise. Das Beispiel 6 in Abschn. 77 UStR entspricht etwa meinem F�llchen, passt aber nicht hundert pro. Ich gehe jedoch im Zweifel von Umsatzsteuerpflicht aus. Jemand in der BP w�rde vermutlich sowieso nicht lange dar�ber gr�beln, ob umsatzsteuerpflichtig oder nicht. Das gibt nur �rger. Und das ist in meinem F�llchen den Aufwand nicht wert.
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08.06.2007, 07:08
Beitrag: #7
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RE: Vermietung Garagengrundst�ck - � 4 Nr. 12 S. 1 oder S. 2 UStG?
Hallo,
ich denke schon, dass die Richtlinien hier eindeutig sind und es in einem solchen Fall immer zu einer umsatzsteuerpflichtigen Vermietung kommt. Hier kann nicht die Garage auf dem aufstehenden Grundst�ck abgetrennt werden. Es kommt zun�chst auf das Grundst�ck an und dem Verwendungszweck der Vermietung. Wird ein Grundst�ck zu dem Zwecke der Nutzung als Stellplatz vermietet, liegt eben kein Steuerbefreiungstatbestand vor. Die Ums�tze sind steuerpflichtig. Aus den Richtlinien ist ersichtlich, dass es auf die Begleitumst�nde der baulichen Gegebenheiten in diesem Fall nicht ankommt. Ob hier eine Teil oder Total�berdachung vorliegt (Parkhaus) oder Carports oder Garagen f�r eine Einzel- oder Teilabtrennung vorliegen, spielt f�r die Beurteilung des umsatzsteuerlichen Sachverhalts �berhaupt keine Rolle. Es wird daher immer zu den gleichen Schlussfolgerungen kommen. Und ja, ein WP k�me bei der Bilanzerstellung auch schlicht und ohne weiteres Nachdenken zu einer umsatzsteuerpflichtigen Behandlung. |
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