Wer kriegt die GewSt
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18.03.2008, 13:37
Beitrag: #1
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Wer kriegt die GewSt
Hallo zusammen,
Einzelunternehmer ermittelt den Gewinn nach � 4 Abs. 3 EStG. Bis Ende 2007 ist der Firmensitz in Gemeinde A (HS 400%). Zum 02.01.2008 wird das EU im Wege der Sacheinlage in eine GmbH eingebracht. Diese hat Ihren Sitz in Gemeinde B (HS 300). Die Gesch�ftsr�ume in Gemeinde A werden zum 31.12.2007 gek�ndigt und ger�umt. Im Wege der Einbringung wird zum BVV �bergegangen und es entsteht ein �bergangsgewinn i.H.v. � 100.000. Welche Gemeinde darf nun die GewSt erheben? F�r Hinweise schon mal vielen Dank! Gru� towel day |
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18.03.2008, 15:22
Beitrag: #2
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RE: Wer kriegt die GewSt
Und wo hat nun die GmbH ihre Betriebsst�tte? Oder gab es gar keine k�rperlichen Gegenst�nde f�r die Sacheinlage?
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18.03.2008, 15:43
Beitrag: #3
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RE: Wer kriegt die GewSt
showbee schrieb:Und wo hat nun die GmbH ihre Betriebsst�tte?In Gemeinde B. Das Unternehmen ist mit Sack und Pack umgezogen. Dass das fast zeitgleich mit der Umwandlung passiert ist, war mehr ein Zufall. Gru� towel day |
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18.03.2008, 16:23
Beitrag: #4
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RE: Wer kriegt die GewSt
Hallo,
� 3 GewStG! Ich scheine Dein Problem nicht zu erkennen. F�r 2007 ist es die Gemeinde A und ab 2008 die Gemeinde B. Ausschlaggebend w�re lediglich der Zeitpunkt der Aufgabebilanz. Denn hierzu hast Du nichts geschrieben. Erfolgt die Bilanzierung zum 31.12.2007 oder eben erst zum 02.01.2008? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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18.03.2008, 16:53
Beitrag: #5
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RE: Wer kriegt die GewSt
zaunk�nig schrieb:Ich scheine Dein Problem nicht zu erkennen.Das kann gut sein. Ich bin mir auch gar nicht sicher, ob ich eines habe. Zitat:Ausschlaggebend w�re lediglich der Zeitpunkt der Aufgabebilanz. Denn hierzu hast Du nichts geschrieben.Die Einbringung/Bilanzierung erfolgt zum 02.01.2008, um den �bergangsgewinn erst 2008 versteuern zu m�ssen. M.E. ist die GewSt f�r 2008 an die Gemeinde B zu entrichten, weil der Betrieb f�r einen Tat dorthin verlagert wurde. Andererseits erscheint das nicht ganz sachgerecht. Das Einzelunternehmen hat in B faktisch nie einen "stehenden Gewerbebetrieb" unterhalten. Gru� towel day |
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18.03.2008, 17:37
Beitrag: #6
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RE: Wer kriegt die GewSt
Hallo,
vorhin hatte ich paar Zeilen geschrieben, dann ist mein Rechner abgeschmiert. Also ich bin auch f�r die Neugemeinde. Der �bergangsgewinn ist ja dazu da, einen gleichen Gewinn zwischen 4/3 und 4/1 in der Totale zu erreichen. Das nun ein Teil auf 2008 entf�llt ist also in der 4/3 angelegt und nicht "unbillig" (da Gesetz). Wenn es nun ein Unternehmen ist, dass tats�chlich innerhalb eines Tages seine ganze BS verlagern kann, ist es auch kein Mi�brauch, da ja tats�chlich scheinbar am 2.1. Vormittags der Umzug stattfand, ggf. lagen ja die k�rperlichen Sachen von 31.12. 16.00 Uhr bis 02.01. 8.00 Uhr sogar im Kofferraum o.�. Auch der Umzug zwischen Gemeinden und das daraus resultierende Alles-oder-Nichts ist im Gesetz angelegt und nicht "unbillig". Die Altgemeinde hat einfach Pech. mfg |
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