� 11 Abs. 2 BewG
|
04.06.2007, 17:10
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
� 11 Abs. 2 BewG
Hallo,
Zitat:(2) 1Anteile an Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschr�nkter Haftung, bergrechtlichen Gewerkschaften), die nicht unter Absatz 1 fallen, sind mit dem gemeinen Wert anzusetzen. 2L��t sich der gemeine Wert nicht aus Verk�ufen ableiten, die weniger als ein Jahr zur�ckliegen, so ist er unter Ber�cksichtigung des Verm�gens und der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft zu sch�tzen. 3Satz 2 gilt nicht f�r ertragsteuerliche Zwecke. Vielleicht kann mir mal jemand auf die Spr�nge helfen. Satz 1: Ableitung des gemeinen Werts aus Anteilsverk�ufen Satz 2: Ableitung des gemeinen Werts aus dem Stuttgarter Verfahren Satz 3: ???? Gilt das Stuttgarter Verfahren insoweit nur f�r Erbschaft- und Schenkunssteuer? Was soll ich hier unter ertragsteuerlichem Zweck verstehen? Bin da leider ein wenig aus der �bung. |
|||
04.06.2007, 21:32
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: � 11 Abs. 2 BewG
zaunk�nig schrieb:Gilt das Stuttgarter Verfahren insoweit nur f�r Erbschaft- und Schenkunssteuer?Ja, und fr�her auch f�r die Verm�gensteuer. Zitat:Was soll ich hier unter ertragsteuerlichem Zweck verstehen?Der wird z.B. ben�tigt bei Anwendung des � 6 AStG. |
|||
05.06.2007, 21:25
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: � 11 Abs. 2 BewG
Petz schrieb:Der wird z.B. ben�tigt bei Anwendung des � 6 AStG. Ich finde, Satz 3 ist ein Totl�ufer. F�r ertragsteuerliche Zwecke gilt � 6 EStG vorrangig vor dem BewG. Das KStG und das GewStG kn�pfen an. Vielleicht kann auch mir jemand auf die Spr�nge helfen? � |
|||
05.06.2007, 21:33
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: � 11 Abs. 2 BewG
Ich kann den Satz momentan �berhaupt nicht einordnen.
Ich war da aber mal auf einem schlauen Seminar...werd mal in den Unterlagen w�hlen! ----------------- LG Clematis |
|||
05.06.2007, 21:37
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: � 11 Abs. 2 BewG
Na, das Stuttgarter Verfahren ist eben f�r ertragsteuerliche Zwecke nicht anwendbar.
Finanzamtsintern gibt es da so genannte Arbeitshilfen, nach denen der Wertzuwachs zu ermitteln ist. |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: