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Eigenheimzulage
10.04.2008, 12:50
Beitrag: #1
Eigenheimzulage
Hatte gerade ein tolles Gespr�ch mit einer Ef und ihrem Schwiegersohn Sad
Ergebnis: ich bin herzlos und verschanze mich hinter dem Gesetz und der Rechtsprechung. Sie hoffen jetzte einen gef�hlvolleren Richter beim FG zu finden.

Sachverhalt: Schwiegermutti will Haus bauen. Stelle im Dez. 05 Bauantrag. Dann geht der Bautr�ger insolvenz und sie findet keinen, der ihr das gleiche H�uschen baut. Also neues Bauunternehmen und neuer Bauantrag im April 07.

Nun komme ich sage, sorry, Eigenheimzulage gibt es nicht. Es ist der zweite Bauantrag ma�geblich und der wurde erst nach Abschaffung der EigZuL gestellt. Es kann auch nicht als kleine �nderung des ersten Bauantrages gewertet werden, weil es zwei grundverschieder H�user sind.

Haus 1: Bungalow mit Walmdach
Haus 2: konventionelles Einfamilienhaus mit Satteldach

unterschiedliche bebaute Fl�che, unterschiedlicher umbauter Raum, unterschiedliche Wohnfl�che und unterschiedliche Zimmeraufteilung.

Er berief sich auf eine Auskunft vom Bauamt, welches ihm mitgeteilt hat, dass er mit seinen zweiten Bauantrag die F�rderung nicht gef�hrde. Ich teilte ihm dann mit, dass es nicht Aufgabe des Bauamtes sei, �ber steuerliche Dinge zu urteilen. Sein Fleisch w�rde er ja auch nicht beim B�cker kaufen.

Naja, und so wurde mir dann die sch�ne Rolle des herzlosen Beamten zugeschoben, der einer alten Frau (75) die Eigenheimzulage verweigert.

An solchen Tagen mag ich meine Job ganz besonders. *schnief*

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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