Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
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11.04.2008, 09:01
Beitrag: #1
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Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
Guten Morgen Kolleginnen und Kollegen ...
... ich blicke grad (mal wieder ![]() Ist eine geschiedene Mutter, bei der die Lohnsteuerklasse 2 zugrundegelegt wurde, zur Abgabe der Einkommensteuererkl�rung nach �46 EStG verpflichtet? Soweit es sich f�r mich darstellt n�mlich nicht. Es sieht n�mlich so aus, das es bei ihr zu einer Nachzahlung kommt, da sie den Entlastungsbetrag f�r Alleinerziehende eigentlich nicht bekommen d�rfte. Ihr neuer Lebensgef�hrte wohnt mit bei ihr. Ist nicht die Gemeinde eigentlich dazu verpflichtet die Voraussetzungen der Steuerklasse 2 zu pr�fen? Greetings ... |
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11.04.2008, 09:24
Beitrag: #2
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RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
Wenn das Kind unter 18 Jahre ist, ist die Gemeinde zur Pr�fung der Voraussetzungen verpflichtet. Wenn diese Fehler macht, ist das den ihr Pecht.
Eine Abgabepflicht f�r Erkl�rung besteht m.E. nicht. Bin zwar kein Kollege, hab aber trotzmal mal meinen Senf dazu gegeben. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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11.04.2008, 09:28
Beitrag: #3
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RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
Kiharu schrieb:Wenn das Kind unter 18 Jahre ist, ist die Gemeinde zur Pr�fung der Voraussetzungen verpflichtet. Wenn diese Fehler macht, ist das den ihr Pecht. Das Kind geht ist Baujahr 1997. Dann h�tte die Gute Gl�ck gehabt. Werde ihr aber nahelegen f�r 2008 noch die Steuerklasse zu �ndern. Kiharu schrieb:Bin zwar kein Kollege, hab aber trotzmal mal meinen Senf dazu gegeben. Alle hier angemeldeten und steuerrechtslastigen Member sind meine Kollegen! ![]() |
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11.04.2008, 15:03
Beitrag: #4
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RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
Hallo,
ist der Freibetrag nach � 24b EStG nicht als Freibetrag nach � 39a EStG auf der Steuerkarte eingetragen? Dann fiele das unter � 46 Abs. 2 Nr. 4 und es k�me zur Abgabepflicht. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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11.04.2008, 17:36
Beitrag: #5
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RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
Hab gerade nochmal den � 39a gew�lzt und dort nur Folgendes gefunden:
Zitat:der Entlastungsbetrag f�r Alleinerziehende ( � 24b ) bei Verwitweten, die nicht in Steuerklasse II geh�ren. Da unsere Dama aber der II angeh�rt und wohl auch nicht verwittwet ist, greift � 39a nicht. Es ist einfach so, dass bis die Kinder 18 sind, die Gemeinde f�r die Freibetr�ge zust�ndig ist. Wenn die Fehler bauen, nicht unser Problem. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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11.04.2008, 19:11
Beitrag: #6
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RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
zaunk�nig schrieb:ist der Freibetrag nach � 24b EStG nicht als Freibetrag nach � 39a EStG auf der Steuerkarte eingetragen?nein, kann ja nicht, w�re sonst doppelt gemoppelt. Steuerklasse II unterscheidet sich nur den bereits eingearbeiteten Entlastungsbetrag durch Steuerklasse I. |
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11.04.2008, 19:14
Beitrag: #7
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RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
Hallo,
@Petz Hast ja recht. H�tte ich auch drauf kommen k�nnen, wenn ich mal dar�ber nachgedacht h�tte. Ist doch schon eine Weile her, und mein Erinnerungsverm�gen hinsichtlich der aktuellen Gesetze tr�gt manchmal. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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11.04.2008, 19:17
Beitrag: #8
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RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
zaunk�nig schrieb:Ist doch schon eine Weile her, und mein Erinnerungsverm�gen hinsichtlich der aktuellen Gesetze tr�gt manchmal. Kommt manchmal aber auch schon vor wenn es noch nicht so lange her ist. ![]() Frisch aus der Vorbereitung sieht man in der t�glichen Praxis manchmal den Wald vor lauter B�umen nicht und vermutet hinter jedem Busch �nen Indianer! |
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16.04.2008, 12:04
Beitrag: #9
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RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
nur kurz zu meiner Erfahrung mit Steuerklasse II und einem Wechsel sp�ter: es kann passieren, dass das FA irgendwann dies "bemerkt" und nachtr�glich eine Steuererkl�rung anfordert!
Ist bei einem meiner Mandanten passiert, f�r den das FA in 2004 die Erkl�rung abgelehnt hatte ( wegen damaliger Frist 2 Jahre), dann nach einiger Zeit wegen des Wechsels St-kl. II zu I noch Erkl�rungen 2003 und 2004 nachgefordert hatte: per Saldo ergab sich dann eine Erstattung f�r meinen Mandanten! Also vorsichtshalber alles aufheben! Gru� Ulrike |
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