Wahlrecht Investitionsabzug
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28.04.2008, 16:32
Beitrag: #1
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Wahlrecht Investitionsabzug
Hallo zusammen,
hat sich hier schonmal jemand dar�ber Gedanken gemacht, wie lange man das Wahlrecht f�r den neuen Investitionsabzug aus�ben, bzw. ein ausge�btes Wahlrecht r�ckwirkend ab�ndern kann? Ich habe hier grade einen Fall, in dem w�rde der volle Abzugsbetrag der Liquidit�t des Mandanten sehr viel weiterhelfen. Allerdings machen wir dann die Progression kaputt (Grenzsteuersatz nur noch 29%). Es ist aber nicht unwahrscheinlich, dass der Grenzsteuersatz im Jahr der Investition und in den folgenden Jahren wieder bei 42% liegt. Dann w�re der volle Abzug in 2007 insgesamt ung�nstiger. Die Bescheide werden sicher unter den VdN ergehen. Kann ich sp�ter (z.B. nach Fertigstellung der Steuererkl�rung 2008) r�ckwirkend eine Antrag auf �nderung des EStB 2007 stellen um nur noch einen Abzugsbetrag von z.B. � 100.000 geltend zu machen? M.E. m�sste das gehen, weil es sich um ein au�erbilanzielles Wahlrecht handelt. Gibt es dazu andere Meinungen? (Voraussetzungen f�r � 7g sind gegeben, Investitionen erfolgen auch) Danke und Gru� Gru� towel day |
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28.04.2008, 17:35
Beitrag: #2
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RE: Wahlrecht Investitionsabzug
Hallo,
ich w�rde dem zustimmen, wei� aber, dass dies ein Streitpunkt mit der Finanzverwaltung geben wird, die hier gegebenenfalls auf � 42 AO Bezug nehmen wird. Eine Investition kann, trotz sorgf�ltigster kaufm�nnischer Betrachtung, teurer oder g�nstiger ausfallen, gegebenenfalls sogar vorzeitig in aller G�nze aufgegeben werden. Liegen werterhellende Informationen vor, m�ssen dies auch ber�cksichtigt werden. Da hier keine bilanzielle Bewertung vorgenommen wird und lediglich eine ertragsteuerliche Wirkung im au�erbilanziellen Bereich erzielt wird, die der Gesetzgeber systematisch dem Ursprungszeitraum zuordnet, sollte die Bildung in xx01 und die Korrektur in xx02 eigentlich kein Problem darstellen. Letztlich wird der Gewinn in 01 erh�ht, neue Bescheide ausgestellt und solange offen gehalten, wie der Investitionsabzugsbetrag des Jahres xx01 nicht vollst�ndig verbraucht bzw. aufgel�st wird. Einzige Folge ist die Ausl�sung einer Vollverzinsung nach � 233 AO, die aber auch erst mit Ablauf von 15 Monaten beginnt. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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28.04.2008, 17:51
Beitrag: #3
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RE: Wahlrecht Investitionsabzug
zaunk�nig schrieb:dass dies ein Streitpunkt mit der Finanzverwaltung geben wird, die hier gegebenenfalls auf � 42 AO Bezug nehmen wird.Hm, da m��te das FA den �nderungsantrag trotz � 164 AO wg. � 42 AO ablehnen. Halte ich f�r relativ unwahrscheinlich (zumindest das das FA hier Recht beh�lt) Zitat:Eine Investition kann, trotz sorgf�ltigster kaufm�nnischer Betrachtung, teurer oder g�nstiger ausfallen, gegebenenfalls sogar vorzeitig in aller G�nze aufgegeben werdenDie Investitionen werden hier aber get�tigt. Es w�rde nur r�ckwirkend der daf�r bereits get�tigte Investitionsabzug ge�ndert. Zitat:Einzige Folge ist die Ausl�sung einer Vollverzinsung nach � 233 AO, die aber auch erst mit Ablauf von 15 Monaten beginnt.Klar, damit wird man leben m�ssen (und k�nnen). Wobei die Berechnung, was letztendlich g�nstiger ist, sicherlich recht komplex ist und eigentlich auch hellseherische F�higkeiten erfordert. Die eigentliche Gewinnauswirkung ergibt sich ja erst �ber die gek�rzte AfA-BMG in den Folgejahren. Wenn man dann noch die Thesaurierungsm�glichkeiten einbezieht (GmbH & Co. KG), dann.... Ich liebe es ![]() Gru� towel day |
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28.04.2008, 17:54
Beitrag: #4
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RE: Wahlrecht Investitionsabzug
towel day schrieb:Die Bescheide werden sicher unter den VdN ergehen.Warum sollten sie ? Der neue 7g beinhaltet ja jetzt eine eigene �nderungsm�glichkeit. Zitat:Kann ich sp�ter (z.B. nach Fertigstellung der Steuererkl�rung 2008) r�ckwirkend eine Antrag auf �nderung des EStB 2007 stellen um nur noch einen Abzugsbetrag von z.B. � 100.000 geltend zu machen?Das w�rde die gesamte Konstruktion unglaubw�rdig machen, denn die (konkrete) Investitionsabsicht sollte ja zum 31.12.07 festgestanden haben. |
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28.04.2008, 17:58
Beitrag: #5
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RE: Wahlrecht Investitionsabzug
Petz schrieb:Warum sollten sie ?Gro�betrieb Zitat:Der neue 7g beinhaltet ja jetzt eine eigene �nderungsm�glichkeit.Die greift hier aber nicht, weil die Investition ja get�tigt wird. Zitat:Das w�rde die gesamte Konstruktion unglaubw�rdig machen, denn die (konkrete) Investitionsabsicht sollte ja zum 31.12.07 festgestanden haben.Hat sie ja. Die Investition erfolgt ja auch. Nur ist der Investitonsabzug eben durch die Progressionswirkungen langfristig stl. ung�nstiger. Gru� towel day |
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28.04.2008, 21:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.04.2008 21:50 von Jive.)
Beitrag: #6
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RE: Wahlrecht Investitionsabzug
boar.. endlich habe ich verstanden wo das Problem liegt ^^
Ich finde das Thema schon interessant.. Sie wollen ja im vorjahr weniger Investitionsabzugsbetrag.. verzichten also nachtr�glich auf eine beg�nstigungsvorschrift. Ich bin ja gespannt wie die Finanzverwaltung argumentiert, dass das r�ckwirkende Nichtanwenden von Beg�nstigungsvorschriften ein verstoss gegen 42 AO darstellt ^^ Da beisst sich die Katze doch in den Schwanz.. ![]() Durch Missbrauch von Gestaltungsm�glichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden Wer also Steuerverg�nstigungen nicht in voller H�he aussch�pft ist ein Steuerhinterzieher ?? Klingt Gut ![]() Werde das bei der n�chsten Klimatagung ma ansprechen, wenn ich mal nen Falschen bescheid zu Ungunsten meines Mandanten bekomme. *fiesgrins* Gru�, Jive |
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28.04.2008, 22:49
Beitrag: #7
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RE: Wahlrecht Investitionsabzug
Jive schrieb:Ich bin ja gespannt wie die Finanzverwaltung argumentiert, dass das r�ckwirkende Nichtanwenden von Beg�nstigungsvorschriften ein verstoss gegen 42 AO darstellt ^^Ich glaube nicht, dass das FA sich da auf � 42 AO berufen wird. Zum einen wei� das FA im Zweifel ja gar nicht, warum man den Antrag stellt (z.B. Abgabe der Steuererkl. 2008 erst sp�ter). Zum anderen ist die tats�chliche stl. Auswirkung m.E. zu gering, um sich hier wg. Gestaltungsmissbrauch rumzustreiten, insbesondere wenn man die Zinswirkungen ber�cksichtigt. Bzw. wei� man ja gar nicht, ob �berhaupt eine eintritt. Das kann man abschlie�end ja erst nach Ablauf des AfA-Zeitraumes beantworten (wobei man theoretisch mit dem Antrag vielleicht sogar so lange warten k�nnte). Mir ging es eigentlich darum, ob das Wahlrecht �berhaupt jederzeit bis zur Bestandskraft des Bescheides noch abweichend ausge�bt werden kann. Gru� towel day |
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28.04.2008, 23:59
Beitrag: #8
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RE: Wahlrecht Investitionsabzug
Hallo,
es ist aber schon klar, was ich durch die Benennung des � 42 AO im Prinzip sagen wollte, oder? Ob dies eine Wirkung im Zusammenhang mit dem neuen � 7g EStG zeigt, ist eine andere Geschichte und h�ngt mit dem seltsamen Konstrukt der R�ckwirkung zusammen. Die Investitionsabsicht ist unbestritten. Die tats�chliche Realisierung der Investition wird zum Investitionszeitpunkt umgesetzt. Strittig wird allein sein, ob der Steuerpflichtige sich durch diese kreative Gestaltung nicht eben doch einen zeitweiligen Steuervorteil und somit Finanzierungsvorteil gesichert hat. Nur was soll die Konsequenz des Ganzen sein? Den Investitionsabzugsbetrag insgesamt kann die Finanzverwaltung nicht versagen. F�r den Korrekturbetrag wird ohnehin der Ursprungszustand hergestellt und auf dieser Basis (nach)versteuert. Und eine Art Strafzins, wie beim alten 7g EStG gibt es nicht mehr. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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29.04.2008, 08:10
Beitrag: #9
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RE: Wahlrecht Investitionsabzug
Hallo,
m.E. ein klassischer Fall, der das Ding zur Entscheidung durch den BFH hat. An solch eine Konstellation hat der Gesetzgeber mutma�lich nicht gedacht (man k�nnte noch die Begr�ndungen durchgehen). Also liegt eine "L�cke" im Gesetz vor und diese zu schlie�en ist richterliche Aufgabe. Insoweit kann es durchaus sein, dass sich die Finanzverwaltung mit "schwammiger" Argumentation ins FG Verfahren rettet und es auch beim BFH landet. Mfg showbee p.s. @�42AO ist nicht anwendbar, da hier nicht Gestaltungsm�glichkeiten des Rechts vorliegen, sondern Wahlrechte des Steuergesetzes (vgl. � 42 Abs. 1 S. 1 AO!) genutzt werden. |
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29.04.2008, 10:57
Beitrag: #10
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RE: Wahlrecht Investitionsabzug
Ich bin mir gerade was die angesprochene Verzinsung angeht noch etwas unsicher.
Ich habe nochmal in das Gesetz geschaut und ich finde nicht, dass � 7g n.F. f�r diesen Fall eine eigene Korrekturnorm bildet. Abs. 3 regelt den Fall der Nichtanschaffung, Abs. 4 regelt den Fall der Nichterf�llung der Verbleibensvorraussetzungen. Beides liegt doch offenbar nicht vor. Meines Erachtens k�nnte das nachtr�glich ge�nderte Wahlrecht den Investitionsabzugsbetrag doch nicht in voller H�he nutzen zu wollen als r�ckwirkendes Ereignis zu werten sein. Es wird ja schlie�lich nachtr�glich ein steuerliches Wahlrecht anders ausge�bt. Beispiele daf�r w�ren z.B. die Veranlagung bei Ehegatten (BFH-Urteil vom 3.3.2005 (III R 22/02) BStBl. 2005 II S. 690) oder auch beim Realsplitting die Erweiterung des Antrags auf Sonderausgabenabzug. (BFH-Urteil vom 28.6.2006 (XI R 32/05) BStBl. 2007 II S. 5) Dieses h�tte 2 sch�ne Folgen : 1.) die verzinsung richtet sich nicht mehr nach � 233 Abs. 2 AO sondern nach � 233 a Abs 2a AO. 2.) Aus�bung des Wahlrechtes auch bei bestandskr�ftigen Bescheiden per Korrekturnorm. Was sagen Sie dazu ?? liebe Gr��e, Jive |
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