Schlafende Finanzbeamte...
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15.05.2008, 13:48
Beitrag: #1
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...soll man bekanntlich nicht wecken. Aber was passiert, wenn sie von selbst aufwachen? Folgender Fall:
Ein unbeschr�nkt Steuerpflichtiger erzielt jedes Jahr steuerfreie DBA-Einnahmen. Im ersten Jahr wusste er nicht, wo er sie in der Steuererkl�rung angeben muss und hat deshalb nichts in die Formulare eingetragen. Als Anlage f�gte er aber zwei Nachweise bei: Eine Bescheinigung in deutsch �ber die H�he der steuerfreien Eink�nfte und ein Nachweis dar�ber, dass die Eink�nfte im Ausland besteuert wurden. Das Finanzamt ignorierte die steuerfreien Eink�nfte und unterwarf nichts dem Progressionsvorbehalt. Ab dem folgenden Jahr hat ein Steuerberater die Erkl�rung nach demselben Schema erstellt. Der dachte sich: "Wenn es einmal klappt, klappt es auch noch einmal." Und tats�chlich: Trotz drei zus�tzlicher Anlagen, aus denen ausf�hrlich hervor geht, dass hier steuerfreie DBA Einnahmen erzielt wurden, wurde nichts dem Progressionsvorbehalt unterworfen. Die Steuererkl�rungen wurden mit ELSTER 1 verschickt. Die Steuererkl�rungen sind sehr �bersichtlich. Au�er ein paar Kapitaleink�nfte und Arbeitslohn war nichts darin enthalten. Wenn der Sachbearbeiter die steuerfreien Einnahmen �bersehen hat, muss er wirklich blind gewesen sein. Alle Bescheide sind fest. Tja, jetzt habe ich den Fall. Was kann hier passieren? M.E. k�nnte h�chstens der �129 AO greifen. K�nnte man eine offenbare Unrichtigkeit begr�nden? Oder k�nnte eine andere Korrekturvorschrift greifen? M.E. nicht. Denn schlie�lich ist der Fehler dem FA nicht nur einmal passiert. Hier scheint ein Rechtsirrtum vorzuliegen. Anders kann ich es mir nicht erkl�ren, dass das FA jedes Jahr denselben Fehler gemacht hat. Die Angaben waren auch nicht zwischen hunderten Belegen versteckt, sondern lagen der Erkl�rung offen bei. Ab der zweiten Erkl�rung war der Steuererkl�rung immer eine eigene Anlage beigef�gt, aus der der Sachverhalt sehr deutlich hervor ging. Ich kann mir die Sache nur dadurch erkl�ren, dass der Sachbearbeiter noch nie den �32b EStG gesehen hat. Was meint Ihr? Gru�, Andreas |
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15.05.2008, 14:01
Beitrag: #2
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RE: Schlafende Finanzbeamte...
Hatte das gleiche mal mit einer Witwenrente. Mandantin hat immer Erkl�rung selber gemacht (papierform). AN EK wurden erkl�rt, Rentenbescheid beigelegt, aber keine Anlage R (damals noch SO) ausgef�llt. Im Bescheid war die Rente nie vermerkt.
Als sie dann bei mir war hab ich die Rente mit angegeben und sie wurde auch im Bescheid jetzt mit ber�cksichtigt. Es gab zwar eine R�ckfrage seit wann die Rente la�ft, aber das wars auch. Kein Versuch die alten Bescheide zu �ndern, womit sie m.E. auch keine Chance h�tten. Die Rente wurde erkl�rt, eben nur nicht im amtl. Formular (Anlage), aber sie war klar ersichtlich. |
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15.05.2008, 14:19
Beitrag: #3
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RE: Schlafende Finanzbeamte...
Hallo,
schon mal daran gedacht, dass hier das DBA vielleicht nicht Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt sondern Besteuerung und Anrechnung vorsieht? Um was f�r Eink�nfte geht es denn genau und aus welchem Land? showbee |
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15.05.2008, 16:05
Beitrag: #4
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RE: Schlafende Finanzbeamte...
@showbee: Das w�re ja im Ergebnis noch schlimmer. Es ist aber eindeutig die Freistellungsmethode anzuwenden (zumindest bis 2007).
@Opa: H�rt sich gut an, kann aber auch nur bedeuten, dass jemand sich nicht die M�he gemacht hat, ins Altjahr zu schauen... Aber im Grunde stimme ich Dir zu, dass auch in diesem Fall keine Korrekturvorschrift greift. |
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