Umfrage: Rechnungsverbuchung?
brutto auf Verbindlichkeiten
netto auf R�ckstellung
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Umfrage Buchf�hrungsrechnung Jahresende
22.05.2008, 14:26
Beitrag: #11
RE: Umfrage Buchf�hrungsrechnung Jahresende
Jive schrieb:Wozu magst du das denn wissen Catja ? :-)

Weil das zwischen mir und den Kollegen immer wieder zu Diskussionen f�hrt...

Ich bin der Ansicht, dass es sich um eine R�ckstellung handelt, - weil der fragliche Steuerpflichtige (s.o.) gesetzlich zur Buchf�hrung (so wie zum Jahresabschluss) verpflichtet ist und es sich somit um eine �.r. Verpflichtung handelt....

Mir ist auch klar, dass es gewinntechnisch keine Auswirkungen hat (nur die Bilanzsumme erh�ht sich um die Vorsteuer), aber wie gesagt: Ich diskutiere das schon seit Jahren mit Kollegen vor Ort und wir erzielen eben zum Teil keine Einigkeit...

Daher meine Neugier.

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22.05.2008, 14:31
Beitrag: #12
RE: Umfrage Buchf�hrungsrechnung Jahresende
Catja schrieb:
Jive schrieb:Wozu magst du das denn wissen Catja ? :-)

Weil das zwischen mir und den Kollegen immer wieder zu Diskussionen f�hrt...

Ich bin der Ansicht, dass es sich um eine R�ckstellung handelt, - weil der fragliche Steuerpflichtige (s.o.) gesetzlich zur Buchf�hrung (so wie zum Jahresabschluss) verpflichtet ist und es sich somit um eine �.r. Verpflichtung handelt....

... die er aber auch selbst ohne zur Hilfenahme eines Beraters erf�llen kann. Bleibt die Frage der Bewertung.

LG Torsten

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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22.05.2008, 14:38
Beitrag: #13
RE: Umfrage Buchf�hrungsrechnung Jahresende
tolledeu schrieb:[...] die er aber auch selbst ohne zur Hilfenahme eines Beraters erf�llen kann.[...]

Das ist m.E. kein Argrument.
Auch den Jahresabschluss k�nnte er selber machen, und dann br�uchten wir das Konto RSt. f�r JA nicht, sondern w�rden auch das auf Verbindlichkeit buchen?

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22.05.2008, 15:15
Beitrag: #14
RE: Umfrage Buchf�hrungsrechnung Jahresende
es geht nicht um eine generelle Verpflichtung (Buchf�hrungspflicht) sondern um eine individuelle Verpflichtung (Honorarforderung) zum Bilanzstichtag! Das sollte man in der Argumentation auseinander halten. Das kann teilweise zwar zusammentreffen, aber hier zeigt sich deutlich, dass es nicht so sein muss (bspw. Angestellter �bernimmt die Bfg und Gehalt wird normal in Gehaltskosten verbucht).
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22.05.2008, 15:23
Beitrag: #15
RE: Umfrage Buchf�hrungsrechnung Jahresende
Ausgangsfall ist aber: StB macht die FiBu.

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22.05.2008, 15:46
Beitrag: #16
RE: Umfrage Buchf�hrungsrechnung Jahresende
@Catja: ja, aber der Sachverhalt entscheidet nicht �ber den Tatbestand einer Verbindlichkeit im Allgemeinen sondern nur f�r den Einzelfall. Verbindlichkeit erfordert konkretisierte Au�enverpflichtung zum Stichtag, die sich auch sp�ter erst (aufhellend) konkretisieren kann. Also ist zwingende Abgrenzung immer die Frage nach der individuellen Au�enverplichtung des Bilanzierenden. Es geht nicht um eine generelle Verpflichtung f�r irgendwelche Ma�nahmen. Das mag im Einzelfall zusammentreffen, aber ist nicht entscheidend. Auch bei der GewSt und KSt buchst du doch eine R�ckstellung ein, obwohl hier die gesetzlichen Tatbest�nde (Jahressteuer) erf�llt sind, aber mangels Festsetzung (Individualisierung durch Steuerbescheid) noch keine Verbindlichkeiten entstanden sind. Hier w�rdest du doch auch nicht (obwohl exakte Bemessung m�glich) per 31.12. die GewSt als Verbindl. einbuchen, oder? Die Umbuchung R�ckst / Verbindl. erfolgt erst nach Individualisierung (Rng-Legung durch StB bzw. bestandskr�ftiger Bescheid). Nur soweit bspw. in einem Rahmenvertrag ein Pauschalpreis von 500,- Netto mtl. vereinbart ist oder die Zehntel und Anwendbarkeit der Tabelle festgelegt sind kann dieser als Verbindl. gebucht werden.

Tsch����, showbee
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22.05.2008, 15:53
Beitrag: #17
RE: Umfrage Buchf�hrungsrechnung Jahresende
Da habe ich mich wohl falsch ausgedr�ckt... Sad

Nat�rlich buche ich bei Gewst auf R�ckstellung.
Und auch die StB-Kosten f�r 12/01...

Aber ich bin beruhigt, dass sich auch hier im Forum (und nicht nur in meiner unmittelbaren steuerlichen Umgebung) die Geister zu diesem Thema scheiden....

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22.05.2008, 17:05
Beitrag: #18
RE: Umfrage Buchf�hrungsrechnung Jahresende
Catja schrieb:Da habe ich mich wohl falsch ausgedr�ckt... Sad

*p�����hhh*

dann stellt sich nur noch die Frage, wie wir die zwei Abtr�ngigen von der Richtigkeit der anderen (unserer) Auffassung �berzeugen...



der showbee
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22.05.2008, 18:19
Beitrag: #19
RE: Umfrage Buchf�hrungsrechnung Jahresende
Eine Verbindlichkeit l�ge am Bilanzstichtag vor, wenn der Steuerberater bereits zu diesem Zeitpunkt sein Honorar rechtlich einfordern k�nnte. Der Steuerberater kann seine Geb�hren jedoch erst dann einfordern, wenn sie entstanden sind. Entstanden sind sie erst nach Ausf�hrung der Leistung, also wenn die Buchf�hrung f�r Dezember gemacht wurde.

Deshalb ist m.M.n.eine R�ckstellung einzubuchen.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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22.05.2008, 18:45
Beitrag: #20
RE: Umfrage Buchf�hrungsrechnung Jahresende
showbee schrieb:*p�����hhh*

dann stellt sich nur noch die Frage, wie wir die zwei Abtr�ngigen von der Richtigkeit der anderen (unserer) Auffassung �berzeugen...

der showbee

Uff ..das ist ja furchtbar wie man hier an den Pranger gestelt wird, .. immer dieser Gruppenzwang Rolleyes

Ihr habt mich ja auch �berzeugt..
ich werd meinem chef mal nahelegen das kanzleiumfassend zu �ndern :-)

Habe da halt gar nicht so dr�ber nachgedacht.. Auswirkung hats keine .. unsicherheit gibts bei bilanzerstelung auch nicht ... und gemeckert hat bisher auch niemand.. nichtmal die WP-ler bei den Pr�fungspflichtigen Mandaten... muss wohl unter der Nichtaufgriffsgrenze liegen .. oder es juckt halt einfach niemanden.


mfg, Jive
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