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NV-Bescheinigung ab 2009
09.06.2008, 16:33
Beitrag: #1
NV-Bescheinigung ab 2009
Hallo,

mal so eine Frage zur Diskussion.

Ab 2009 gilt die Abgeltungssteuer. Im Grundsatz sind die Finanzinstitute verpflichtet diese einzubehalten und abzuf�hren, zuz�glich SoliZ + KiSt.

Der Einbehalt der KiSt erfolgt dann nicht, wenn der Bank die Zugeh�rigkeit der Religionsgemeinschaft nicht bekannt ist, oder wenn bei gemeinsamer Zurechnung von Ertr�gen unterschiedliche Religionsgemeinschaften vorliegen. Folge ----> Pflichtveranlagung.

Meine Gedanken richten sich allerdings auf die Abgeltungssteuer selbst. Mehr oder minder sind ja tats�chlich alle Kapitalertr�ge aber auch Spekulationsertr�ge aus Finanzanlagen von der Abgeltungssteuer betroffen. Entsprechende Regelung auch f�r den SoliZ.

Die erste Frage richtet sich auf den SparerFB. Der ist, wenn auch gemindert, immer noch vorhanden. Bisher ist es immer noch m�glich mehrere Freistellungen bei den Banken zu unterschreiben und so die H�chstgrenze mehrfach f�r sich zu beanspruchen. Die Kontrolle �ber das Bundeszentralamt f�r Steuern ist nicht l�ckenlos, eine Pflichtveranlagung f�r Kapitaleink�nfte nicht vorgesehen. Wie will man diese L�cken schlie�en?

Die zweite Frage richtet sich auf die NV-Bescheinigung. Die d�rfte, nach meinem Wissensstand auch weiterhin ausgestellt werden. Nur, wer kontrolliert die tats�chlichen Einkommensverh�ltnisse, vor allem im Hinblick auf NV-Bescheinigungen, die vor dem 01.01.2009 ausgegeben wurden.
Der Steuerpflichtige hat zwar eine Pflicht einkommensrechtliche �nderungen zu melden, aber ist dies auch wirklich jedem bewusst (Stichwort: Pflege, Altersdemenz etc.).

Nach meinem Daf�rhalten m�ssten alle NV-Bescheinigungen ihre Wirksamkeit verlieren und neue Bescheinigungen nicht oder nur in bestimmten Ausnahmef�llen ausgestellt werden.


Vielleicht mag ja der Ein oder Andere ein paar Gedanken dazu loswerden, auch im Hinblick auf Beratungspotenzial betroffener Mandantschaft.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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09.06.2008, 19:38
Beitrag: #2
RE: NV-Bescheinigung ab 2009
zaunk�nig schrieb:Die Kontrolle �ber das Bundeszentralamt f�r Steuern ist nicht l�ckenlos,...
Wie will man diese L�cken schlie�en?
Das ist auch gut so, dass sie nicht l�ckenlos ist.
Aber sie funktioniert relativ gut, die F� werden j�hrlich mit Kontrollmitteilungen des BZSt �bersch�ttet von Leuten, die ihren Freibetrag �berschritten haben.

Zitat:Die zweite Frage richtet sich auf die NV-Bescheinigung. Die d�rfte, nach meinem Wissensstand auch weiterhin ausgestellt werden.
ja

Zitat:Nur, wer kontrolliert die tats�chlichen Einkommensverh�ltnisse, vor allem im Hinblick auf NV-Bescheinigungen, die vor dem 01.01.2009 ausgegeben wurden.
Warum sollte sich was �ndern ?
Bei einer NV-Bescheinigung ist doch der Grundfreibetrag die ma�gebende Gr��e, und der bleibt doch gleich oder nahezu gleich.

Zitat:Nach meinem Daf�rhalten m�ssten alle NV-Bescheinigungen ihre Wirksamkeit verlieren und neue Bescheinigungen nicht oder nur in bestimmten Ausnahmef�llen ausgestellt werden.
Nein, es gibt keinen Anlass dazu.
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10.06.2008, 09:16
Beitrag: #3
RE: NV-Bescheinigung ab 2009
Ich sehe auch keinen Grund die bestehenden NV Bescheinigungen aufzuheben, oder zu �ndern. Der Sparer FB (alt 750,- + 51,- WK) (neu 801,-) ist unver�ndert. Ausgestellt wurde sie bisher, wenn die EK im Vorfeld fest standen (Rentner, Kinder usw.), auch daran �ndert sich nichts. Es �ndert sich ja eigentlich nur die Versteuerung der EK �ber dem Sparer FB, bisher individueller Steuersatz, ab 2009 25%.
Alle anderen �nderungen sind eigentlich eher sekund�r und ohne Auswirkung auf die NV Bescheinigung.
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10.06.2008, 13:48
Beitrag: #4
RE: NV-Bescheinigung ab 2009
Hallo,

die NV-Bescheinigung zeigt doch nur Wirkung im Hinblick auf Kapitaleink�nfte. Solange der Steuerpflichtige hier bei diesen Ertr�gen im Rahmen des Grundfreibetrages bleibt, sehe ich auch kein Problem.

Ab 2009 fallen aber auch die "Spekulationsgesch�fte" unter die Abgeltungssteuer. Und da unter den ge�nderten Voraussetzungen w�re es doch durchaus denkbar, dass ein Steuerpflichtiger recht schnell in eine Steuerpflicht hineinger�t, ohne dass ihm dies tats�chlich bewusst ist.

Wenn jedoch die Abgeltungssteuer eben f�r mehr Steuergerechtigkeit sorgen soll und alle steuerpflichtigen "Finanz- und Kapitalertr�ge" erfassen soll, dann m�sste, nach meiner Auffassung, doch die Grundlage f�r die Erteilung der NV-Bescheinigung neu �berpr�ft werden - und zwar grunds�tzlich!

Oder verirre ich mich gedanklich gerade im Nirwana?

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10.06.2008, 14:47
Beitrag: #5
RE: NV-Bescheinigung ab 2009
Theoretisch vielleicht richtig, nur sind die Spekulationsgewinne auch bisher steuerpfl. gewesen, dazu gibt es ja noch die �bergangsfrist (Verkauf bis 30.06.09) und es gibt keine neuen Formulare zur Beantragung der NV Bescheinigung. Dort wird immernoch nach EK aus KAP a) Dividenden b) Zinsen c) andere steuerpfl. KapEK gefragt und unter sonst. EK gab es auch bisher allerdings auch kein Feld f�r Spekulationsgewinne, weil dies nicht vorhersehbar ist.
Zitat:Ab 2009 fallen aber auch die "Spekulationsgesch�fte" unter die Abgeltungssteuer. Und da unter den ge�nderten Voraussetzungen w�re es doch durchaus denkbar, dass ein Steuerpflichtiger recht schnell in eine Steuerpflicht hineinger�t, ohne dass ihm dies tats�chlich bewusst ist.
Nunja, Unwissenheit sch�tzt vor Strafe nicht. Cool
Man unterschreibt ja, da� bei ge�nderten Voraussetzungen die NV zur�ckzugeben ist. Wenn sich durch die neue Regelung, jetzt die EK aus Kap erh�hen, muss man eine neue NV beantragen. Aber eine generelle Aufhebung der bestehenden NV, sehe ich nicht gegeben.
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