GmbH & Co KG
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11.06.2008, 15:38
Beitrag: #21
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RE: GmbH & Co KG
Hallo,
ich nehm es mal so wie es ist. F�r mich hat die GmbH ein eigenrechtliches Leben, losgel�st von dem der KG. Wenn es notwendig ist aus haftungsrechtlichen Gr�nden eine R�ckstellung zu bilden, soll sie gebildet werden. Ich sehe die Problematik darin, dass die R�ckstellungsbildung zur �berschuldung und Insolvenzf�higkeit der GmbH f�hren k�nnte, weil der Ausgleichsanspruch gegen�ber der KG nicht gleichzeitig aktiviert werden kann. Das h�tte zur Folge, dass zwangsweise mit der Insolvenz der Komplement�r-GmbH auch die KG in die Insolvenz gezwungen wird. Aber soweit ich wei�, ist sich die Rechtsprechung hier noch nicht einig. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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11.06.2008, 16:04
Beitrag: #22
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RE: GmbH & Co KG
zaunk�nig schrieb:Das h�tte zur Folge, dass zwangsweise mit der Insolvenz der Komplement�r-GmbH auch die KG in die Insolvenz gezwungen wird.Grds. w�re das nicht so. Bei Insovenz der GmbH scheidet diese aus der KG aus, � 131 Abs. 3 HGB. Die KG kann sich einen neuen Komplement�r suchen oder wird ansonsten geregelt liquidiert. Aber wie erw�hnt, w�rde hier das Pferd von hinten aufgez�umt. Wie soll die GmbH wg. der Verluste der KG insolvenzreif sein, die KG ist es aber nicht? Wenn der Ausgleichsanspruch der GmbH nicht werthaltig (und damit im �berschuldungsstatus nicht aktivierungsf�hig) ist, dann hei�t das doch nichts anderes, als dass die KG ebenfalls (bzw. schon vorher oder auch zeitgleich) die Insolvenztatbest�nde erf�llt. Gru� towel day |
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11.06.2008, 22:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.06.2008 22:13 von Lemgun.)
Beitrag: #23
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RE: GmbH & Co KG
tolledeu schrieb:Hallo, Gibt es eine Quellenangabe f�r ein Urteil? Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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11.06.2008, 23:50
Beitrag: #24
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RE: GmbH & Co KG
Hallo,
Zitat:Wie soll die GmbH wg. der Verluste der KG insolvenzreif sein, die KG ist es aber nicht? Das geht relativ einfach. Die KG investiert im wesentlichen in ihr Anlageverm�gen und t�tigt Ums�tze, die organisatorisch bedingt (z.B. Schadenregulierung durch Versicherung) erst mit Ablauf von 3 bis 6 Monaten beglichen werden. Gleichzeitig muss die KG aber permanent in Vorleistung auf Wareneinkauf f�r ihre T�tigkeiten gehen. Ist die Kapitaldecke der KG nicht hoch genug, weil im Vorfeld die Auftragslage und in Abh�ngigkeit dazu die Kostenstruktur viel zu niedrig bzw. vorsichtig gesch�tzt wurde, dann kommt es zu Steigerungsraten der Folgekosten die ein Unternehmen explosionsartig in die Insolvenz treiben k�nnen. Die Lieferanten haben in aller Regel sofort f�llige Zahlungsziele, maximal solche von 30 Tagen. Du gehst auf den Markt mit einer Idee und wirst regelrecht von der Nachfrage �berrollt. Und welcher Kaufmann w�rde nicht in Personal und Auftr�ge investieren, wenn hinten ein fetter Gewinn rauskommt. Dumm nur, dass das Unternehmen von der Leistungsf�higkeit anderer im Abrechnungsfall abh�ngig ist und trotz sorgf�ltiger Recherche und Planung die Tr�gheit dieser Organisationstrukturen nicht kalkulieren konnte, zumal die Aussagen von den Abrechnungsunternehmen hierzu ganz andere waren. Aber der Schadenersatzanspruch muss auch erst verwirklicht werden. Und da die KG selbst die Lieferanten nicht zahlen kann, kommen die auf die GmbH zu und schr�pfen das Stammkapital. Folge, die GmbH ist insolvent, da die Forderungen an Sie h�her sind als das Haftungskapital. Folge f�r die KG ist die Insolvenz, da zum einen der Komplement�r nicht mehr ist und zum anderen eine tempor�re Zahlungsunf�higkeit vorhanden ist. Und dies, obwohl die Verm�genswerte die Verbindlichkeiten �bersteigen aber nicht liquide gemacht werden k�nnen. Eigentlich kein Problem f�r eine Kreditvergabe, w�re da nicht Basel II und ein junges, den Banken unbekanntes Unternehmen, welches ja gerade bewiesen hat, dass es nicht in der Lage ist einen sorgf�ltigen Wirtschaftsplan aufzustellen. Venture-Capital l�sst sich nicht so ohne weiteres beschaffen, da die meisten Investoren zun�chst deutlich unbeweglicher sind als Banken. Und da es ausgereifter Vertr�ge bedarf, und die Investoren ja auch ein erkleckliches S�mmchen verdienen wollen, f�llt das Unternehmen einfach hinten runter. Bleibt nur die Insolvenz mit dem Ziel der Konsolidierung, wenn denn der Insolvenzverwalter bereit ist mitzuspielen und die Zusammenh�nge versteht. Und da hapert es doch bei so manchem Insolvenzverwalter. Am Ende kommt der noch mit unrealistischen Forderungen an die Gesellschafter herangetreten. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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12.06.2008, 08:42
Beitrag: #25
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RE: GmbH & Co KG
zaunk�nig schrieb:Und da die KG selbst die Lieferanten nicht zahlen kann, kommen die auf die GmbH zu und schr�pfen das Stammkapital.Damit w�re die KG bereits zahlungsunf�hig. Und damit insolvenzreif. Die Insolvenz der GmbH w�re auch hier die Folge und nicht die Ursache. Gru� towel day |
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12.06.2008, 09:32
Beitrag: #26
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RE: GmbH & Co KG
Hi,
bin kein Kenner der InsO, aber m.E. reicht f�r eine InsO bei GmbH die �berschuldung (tats�chliche lt. �berschuldungsbilanz), w�hrend bei der KG mindestens drohende Zahlungsunf�higkeit vorliegen muss. Da hier ein gradueller Unterschied vorliegen kann, sollte es auch in der Praxis tats�chliche F�lle geben, in welchen die GmbH schneller als die KG InsO anmelden muss. Oder? der showbee p.s. oder behandelt man eine kapitalistische GmbH & Co. KG wie eine juristische Person iSd � 19 InsO? |
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12.06.2008, 11:38
Beitrag: #27
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RE: GmbH & Co KG
showbee schrieb:bin kein Kenner der InsO, aber m.E. reicht f�r eine InsO bei GmbH die �berschuldung (tats�chliche lt. �berschuldungsbilanz), w�hrend bei der KG mindestens drohende Zahlungsunf�higkeit vorliegen muss.Die Voraussetzungen f�r eine Insolvenzantragspflicht sind bei der GmbH und der GmbH & Co. KG gleich (zumindest wenn keine nat�rliche Person voll haftet): �berschuldung oder Zahlungsunf�higkeit. Bei drohender Zahlungsunf�higkeit kann - durch die Gesellschaft, nicht vom Gl�ubiger - ein Insolvenzantrag gestellt werden, mu� aber nicht. Die �berschuldung wird dabei nicht anhand der Handelsbilanz ermittelt, sondern aus einem �berschuldungsstatus. Der wird i.d.R. von der HB wesentlich abweichen, weil stille Reserven und z.T. auch selbstgeschaffene immat. WG aktiviert werden d�rfen. H�ngt ggf. von der Fortf�hrungsprognose ab. Zitat:p.s. oder behandelt man eine kapitalistische GmbH & Co. KG wie eine juristische Person iSd � 19 InsO?So schaut`s aus, vgl. �� 177a. 130a HGB. Gru� towel day |
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12.06.2008, 11:42
Beitrag: #28
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RE: GmbH & Co KG
Gut, � 130a HGB hatte ich nicht auf dem Radar.
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12.06.2008, 16:37
Beitrag: #29
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RE: GmbH & Co KG
showbee schrieb:Gut, � 130a HGB hatte ich nicht auf dem Radar.Im Gegensatz zu gesch�tzten 98% aller kleinen Popelberater... ![]() Gru� towel day |
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12.06.2008, 20:37
Beitrag: #30
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RE: GmbH & Co KG
Bei 68% h�tte ich mich nicht gew�hrt, aber 98% ist zu Hoch gegriffen.
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