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Eink�nfte V+V - Haftung - Steuerhinterziehung
15.06.2007, 11:56 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.06.2007 11:57 von Clematis.)
Beitrag: #1
Eink�nfte V+V - Haftung - Steuerhinterziehung
Was w�rdet Ihr tun?

Im Dezember 2006 stand eines Tages ein Herr bei mir in der Kanzlei und hat sich furchtbar beschwert, weil er ESt 2005 nachzahlen muss und Vorauszahlungen leisten soll.

Ich habe mir die Unterlagen daraufhin angesehen, Erkl�rungen der Jahre 2005 und vorher wurden von einem LoHi erstellt (k�nnte auch anderer StB gewesen sein, �ndert nichts am Sachverhalt).

Bei den Eink�nften aus V+V wurde als Einnahmen die Warmmiete, also incl NK angegeben, die NK jedoch nicht bei den Ausgaben ber�cksichtigt.

Ich habe zuallererst gegen den Bescheid Einspruch eingelegt und das FA um Korrektur gebeten. Insoweit kein Problem, der Bescheid wurde ge�ndert.

Der Herr hat nun seine Mitgliedschaft beim LoHi ausserordentlich gek�ndigt, mit der Begr�ndung, dass seine Eink�nfte aus V+V seit vielen Jahren falsch berechnet werden w�rden.
Ein Schadensersatz wurde nicht begehrt, nur eben die Beendigung der Mitgliedschaft schon f�r das Jahr 2006.

Der Sachbearbeiter im LoHI hat den Fall seinem Vorgesetzen weitergegeben, und dieser hat dem Herren Schadensersatz zugesagt. Zuerst m�sse nat�rlich alles gepr�ft werden.

Soweit auch noch alles in Ordnung.

Nun schreibt aber der LoHi, dass seit 2001 die Afa-BMG nicht um den Anteil der eigengenutzten Wohnung gek�rzt worden w�re, und auch der Verteilerschl�ssel vermietete Wohnung-eigene Wohnung zugungsten des Stpfl falsch berechnet worden w�re.

Somit erg�be sich auch nach Richtigstellung der Einnahmen bzw Ber�cksichtigung der NK als Ausgaben einen NZ an das FA f�r die Jahre 2001 bis 2005 von insgesamt rund 350 �.

So, war w�rdet Ihr tun?
Das beim FA richtig stellen? ich sag nur - Steuerhinterziehung bzw � 153 AO?

Oder das ganze so lassen?

Eine K�ndigungsbest�tigung hat der LoHI bisher immer noch nicht zugestellt....

-----------------
LG
Clematis
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15.06.2007, 12:15
Beitrag: #2
RE: Eink�nfte V+V - Haftung - Steuerhinterziehung
Ja Ja, die Lohi�s, ich h�rs schon.

Aber im Ernst. Ich denke, da� der Lohi sich nur rechtfertigen will und keinen Haftungsfall haben will. Ist immer unangenehm und teuer, ev. sogar Beitragserh�hung usw. Um �rger aus dem Weg zu gehen, wird hier meist die K�ndigung akzeptiert, hier zum 31.12.06. Eigentlich m�sste sonst die K�ndigung zum 30.09. vorliegen um zum 31.12. wirksam zu werden und Beitrag 2006 w�re noch zu zahlen. Aber dies ist eine Kann-Entscheidung.

Gegen�ber dem FA w�rde ich die neue, richtige Afa mit der n�chsten Erkl�rung vorlegen. Es war davor eben ein Versehen, eine �nderungsm�glichkeit f�r die vergangenen VZ besteht m.E. nicht, da das FA ja bisher die errechnete Afa akzeptiert hat. Somit sehe ich bspw. 173 als nicht anwendbar an.

Viele Gr��e
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15.06.2007, 13:18 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.06.2007 13:27 von Clematis.)
Beitrag: #3
RE: Eink�nfte V+V - Haftung - Steuerhinterziehung
Ja um mehr als um die K�ndigung ist es eigentlich nie gegangen, mehr wollten wir ja gar nicht.
Es will ja keiner dem LoHi was vorwerfen, bzw �rger verursachen, Fehler macht jeder mal, deswegen ja auch meine Bemerkung dass es f�r den Fall egal ist ob LoHi oder anderer StB!

Nur-von der K�ndigung bisher kein Wort!

-----------------
LG
Clematis
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15.06.2007, 13:25
Beitrag: #4
RE: Eink�nfte V+V - Haftung - Steuerhinterziehung
Naja, die K�ndigungsbest�tigungen dauern teilweise etwas, aber ich vermute, wenn die wissen, da� ihr keine Forderungen geltend macht, da� die K�ndigung auf Ende 06 akzeptiert wird.
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