Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
LStR 2008 f�r VZ 2007
23.06.2008, 18:28
Beitrag: #1
LStR 2008 f�r VZ 2007
Irgendwie kann ich nicht mehr klar denken.

Einf�hrung(1) (3)
(1) Die Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (LStR 2008) enthalten im Interesse einer einheitlichen Anwendung des Lohnsteuerrechts durch die Finanzbeh�rden Erl�uterungen der Rechtslage, Weisungen zur Auslegung des Einkommensteuergesetzes und seiner Durchf�hrungsverordnungen sowie Weisungen zur Vermeidung unbilliger H�rten und zur Verwaltungsvereinfachung.
(2) 1Die LStR 2008 sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn f�r Lohnzahlungszeitr�ume anzuwenden, die nach dem 31.12.2007 enden, und f�r sonstige Bez�ge, die dem Arbeitnehmer nach dem 31.12.2007 zuflie�en. 2Sie gelten auch f�r fr�here Zeitr�ume, soweit sie ge�nderte Vorschriften des Einkommensteuergesetzes betreffen, die vor dem 1.1.2008 anzuwenden sind. 3Die LStR 2008 sind auch f�r fr�here Jahre anzuwenden, soweit sie lediglich eine Erl�uterung der Rechtslage darstellen. 4Die obersten Finanzbeh�rden der L�nder k�nnen mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) die in den Lohnsteuer-Richtlinien festgelegten H�chst- und Pauschbetr�ge �ndern, wenn eine Anpassung an neue Rechtsvorschriften oder an die wirtschaftliche Entwicklung geboten ist.
(3) Anordnungen, die mit den nachstehenden Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.
(4) Diesen Richtlinien liegt, soweit im Einzelnen keine andere Fassung angegeben ist, das Einkommensteuergesetz 2002 i. d. F. der Bekanntmachung vom 19.10.2002 (BGBl. I S. 4210, BStBl I S. 1209), zuletzt ge�ndert durch Artikel 1 des Gesetzes zur weiteren St�rkung des b�rgerlichen Engagements vom 10.10.2007 (BGBl. I S. 2332), zu Grunde.

Widerspricht sich dies nicht. Mir geht es speziell um die 30 km Grenze bei EWT, die es ja in der LStR 2008 nicht mehr gibt. Kann jetzt f�r 2007 in diesem Pkt. die LStR 2008 angewendet werden?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
24.06.2008, 08:09
Beitrag: #2
RE: LStR 2008 f�r VZ 2007
Opa schrieb:...(3) Anordnungen, die mit den nachstehenden Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.
...
Widerspricht sich dies nicht. Mir geht es speziell um die 30 km Grenze bei EWT, die es ja in der LStR 2008 nicht mehr gibt. Kann jetzt f�r 2007 in diesem Pkt. die LStR 2008 angewendet werden?

Ich w�rde es tun. (Im Zweifel immer f�r den Steuerpflichtigen)

Die 30km-Grenze habe ich schon lange nicht mehr angewendet, da es da bei den FG'n anh�ngige Verfahren gibt.
Jetzt w�rde ich nat�rlich , falls das FA die ersten 30km anders bewertet (R38 Abs. 3), den Satz 3 s.o. benutzen.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
24.06.2008, 10:31
Beitrag: #3
RE: LStR 2008 f�r VZ 2007
In den letzten Erkl�rungen wurde die Regelung auch nicht mehr angewendet, aber jetzt bin ich im Einspruchsverfahren, wo ich eben Argumente brauche, da ich hierzu nicht erst RdV (BFH VI R 47/07) haben will.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
24.06.2008, 10:37
Beitrag: #4
RE: LStR 2008 f�r VZ 2007
Opa schrieb:In den letzten Erkl�rungen wurde die Regelung auch nicht mehr angewendet, aber jetzt bin ich im Einspruchsverfahren, wo ich eben Argumente brauche, da ich hierzu nicht erst RdV (BFH VI R 47/07) haben will.

Dann versuch es doch damit

Zitat:(3) Anordnungen, die mit den nachstehenden Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
30.06.2008, 13:13
Beitrag: #5
RE: LStR 2008 f�r VZ 2007
Das FA will mir nur RdV gew�hren. Wie ist denn o.g. (3) aufzufassen? Sind die alten LStR keine "Anordnung"?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation