Wiedereinsetzung
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16.06.2007, 14:01
Beitrag: #11
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RE: Wiedereinsetzung
Hallo
Ein offenbare Unrichtigkeit nach 129 ist hier nicht gegeben. Das FA hat die Ablehnung der DHF (wie auch immer) im Bescheid begr�ndet. Eine Anerkennung in den Vorjahren begr�ndet keine Anerkennung in den Folgejahren. Es ist eben eine Abschnittsbesteuerung. Wie gesagt, ich sehe keine M�glichkeiten. Viele Gr��e |
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16.06.2007, 14:08
Beitrag: #12
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RE: Wiedereinsetzung
Ja ich bin in der AO nicht altzusehr bewand, war halt so eine �berlegung, da es ja offenbar unrichtig ist, was da FA gemacht hat.
Gr�sse Steve |
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17.06.2007, 11:07
Beitrag: #13
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RE: Wiedereinsetzung
Hallo,
bei � 129 AO geht es um "mechanische" Fehler des FA: Verschreiben, Verrechnen usw. Hier hat das FA ja einen Sachverhalt (wohl falsch) gew�rdigt und das auch mehr oder weniger schlampig begr�ndet. Darin liegt uU ein Rechtsanwendungsfehler (bzw. Fehler bei der Sachverhaltsermittlung) und den h�tte man nur mittels Einspruch korrigieren k�nnen. stifi82 schrieb:Die Rechtsbehelfsbelehrung ist leider in Ordnung. Und der Bescheid ist angekommen. Und dass man einfach sagt, dass der Bescheid nicht angekommen ist, k�nnte schwierig werden, da der Bescheid eine ESt inkl. ESt- Vz i.H.v. EUR 30.000,- vorsieht.Wirklich i. O.? Bezieht sich die Rechtsbehelfsbelehrung auf alle in dem einen Schriftst�ck enthaltenden Verwaltungsakte? Hier haben wir ja zumindest zwei: Bescheid �ber Einkommensteuer und Bescheid �ber ESt-Vorauszahlung. Wenn jetzt in der Rechtsbehelfsbelehrung st�nde: "Sie k�nnen gegen diesen Bescheid Einspruch ..." o. �., dann k�nnte man an dieser Stelle den Finger in die Wunde legen. Aber wenn die Belehrung i. O. ist, dann sieht es schlecht aus. |
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17.06.2007, 17:08
Beitrag: #14
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RE: Wiedereinsetzung
Hallo @ jurico, also muss in der Rechtsbehlefsbelehrung stehen, dass gegen den EST- Bescheid und den EST- VZ Bescheid Einspruch eingelegt werden kann? Wenn dem nicht so ist, ist die Rechtsbehelfsbelehrung nicht ok?
Gr�sse Steve |
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17.06.2007, 19:25
Beitrag: #15
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RE: Wiedereinsetzung
Einen 129er sehe ich hier nicht. Du hast geschrieben, da� die DHHF angesetzt, also erkl�rt war. Wenn das FA sie nicht anerkannt hat, dann war es durch die Versagung definitiv aktiv an der Willensbildung beteiligt.
Scheint so, da� dein Mandant sein Chaos nunmehr in Euros umrechnen kann.... Der ben�tigt wohl enge Begleitung. � |
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17.06.2007, 19:26
Beitrag: #16
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RE: Wiedereinsetzung
jurico schrieb:Wenn jetzt in der Rechtsbehelfsbelehrung st�nde: "Sie k�nnen gegen diesen Bescheid Einspruch ..." o. �., dann k�nnte man an dieser Stelle den Finger in die Wunde legen.Sicher ? Hast du da irgendwelche Fundstellen ? Habe ich noch nie geh�rt....... |
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17.06.2007, 19:41
Beitrag: #17
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RE: Wiedereinsetzung
Das w�rde mich jetzt aber auch interessieren!
----------------- LG Clematis |
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17.06.2007, 19:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.06.2007 19:54 von Hans-Christian.)
Beitrag: #18
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RE: Wiedereinsetzung
stifi82 schrieb:... Das wird wohl nicht gehen. Das FA hat keine offenbare Unrichtigkeit begangen, daf�r gibt es Kriterien, sondern es hat eine falsche Rechtsauffassung vertreten. Daf�r findet sich keine Korrekturvorschrift, zumal dieser falschen Auffassung ja auch keine Begr�ndung fehlte. Irgendwie Pech gehabt der Steuerpflichtige, zumal ich vermute, dass er darauf hin gewiesen wurde von Euch, den Bescheid innerhalb von ... Tagen an Euch zu �bergeben. Oder ist es ein Schadensfall f�r Euch, durch den fehlenden Hinweis? Tschuldigung, hatte die zweite Seite nicht gelesen. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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17.06.2007, 19:52
Beitrag: #19
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RE: Wiedereinsetzung
Kommt schon, Leute.
Gemeint ist doch "diese Bescheide", oder? � |
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17.06.2007, 20:38
Beitrag: #20
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RE: Wiedereinsetzung
Klar sind "diese Bescheide" gemeint.
![]() Ich gucke morgen mal, ob ich dazu was finde. Letztens war ich mal in einem AO-Seminar, da wurde das angesprochen. Vielleicht war's ja nur die pers�nliche Meinung des Dozenten. Aber ich finde sie plausibel. Ich habe ja auch geschrieben: "dann k�nnte man." ![]() Wenn in einem Schriebs vielleicht 4 Bescheide stecken, die ich jeweils selbst�ndig anfechten k�nnte, ist es doch irref�hrend, wenn ich nur "diesen" Bescheid anfechten k�nnen soll. Vielleicht will ich ja nur den Vorauszahlungsbescheid anfechten? ![]() |
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