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1 % Regelung u. Fahrtenbuch
01.08.2008, 20:26
Beitrag: #1
1 % Regelung u. Fahrtenbuch
Hallo an Alle, br�uchte mal ein paar Meinungen von der "Gegenseite"

Sachverhalt: Nach Lohnsteuerau�enpr�fung wurden mangels Fahrtenb�cher die Privatnutzung des Firmen-PKW f�r einen GmbH GF mit der 1% Regel nachversteuert.

Einspruch Euer Ehren. Begr�ndung: Aufgrund tragischer Umst�nde und eigener Bl�dheit sind die Fahrtenb�cher weg. Es wurde eine Aufstellung �ber durchgef�hrte Fahrten eingereicht und im Sch�tzungsweg ein Privatanteil ermittelt. Ich habe mir die Aufstellung und die Akten genauer angesehen. Danach hat die GmbH von Ihrerm GF ein Zimmer in seinem Einfamilienhaus gemietet. Von dort arbeitet der GF 4 Tage die Woche. Ein Tag f�hrt er in die GmbH. Das Problem: Der GF ist im Rahmen eines Auftrages au�erdem 2 Jahre tagt�glich bei einer anderen Firma t�tig gewesen (vermutlich stundenweise).

Ich habe nun im Rahmen der Verb�serung angedroht, zus�tzlich zur 1% Regelung nun noch die Fahrten zu der anderen Firma mit 0,03 % zu ber�cksichtigen, da er aufgrund der H�ufigkeit des Aufsuchens dieser Firma dort eine regelm��ige Arbeitsst�tte begr�ndet hat.

Als T�tigkeit w�rde ich mal so sagen, er betreut Computersysteme bei Steuerberatern. Denn die meisten Auftraggeber sind Steuerberater.

F�r mich ist die Rechtslage eindeutig. Nun bittet der Steuerberater um einen pers�nlichen Termin bei mir um unn�tigen und zeitraubenden Schriftverkehr zu vermeiden. Der ist m.E. sowieso eine kleine Labertasche und denkt er kann mich einlullen. Ich hingegen sehe f�r ein pers�nliches Gespr�ch null Bedarf. Fahrtenb�cher kann er nicht herbeireden und tagt�gliche Fahrten zu einem Auftraggeber (war in der Zeit auch der einzige) deuten wohl auf eine regelm��ige Arbeitsst�tte hin.

Wie seht ihr das? Hat der als Berater nichts zu tun oder warum will er bei einer so eindeutigen Sache den 30km Weg in mein B�ro aus sich nehmen?

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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01.08.2008, 21:31
Beitrag: #2
RE: 1 % Regelung u. Fahrtenbuch
Naja, er versucht Schadensbegrenzung zu machen.

Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto!
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03.08.2008, 13:59
Beitrag: #3
RE: 1 % Regelung u. Fahrtenbuch
Warum kein Gespr�ch? Ich denke, das steht dem Steuerb�rger zu. Vielleicht will er ja den Einspruch evtl. auch dann gleich zur�cknehmen.Big Grin Es w�re m. E. kein guter Stil so ein pers�nliches Gespr�ch abzublocken. Freu Dich wenn Berater auch mal reagieren auf deine Schreiben.
Gr��e
frankts
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03.08.2008, 16:14
Beitrag: #4
RE: 1 % Regelung u. Fahrtenbuch
warum ich eigentlich kein Gespr�ch m�chte? Das kostet mich einen ganzen Vormittag f�r nichts. Die Rechtslage ist eindeutig-kein Fahrtenbuch= 1% Regel. Ich habe keinen Bock auf die ach so tragische Geschichte wie die Fahrtenb�cher weggekommen sind. M�rchenstunde war schon beim Lohnsteuerau�enpr�fer angesagt. Ich bin offen f�r pers�nliche Gespr�che, da wo es Sinn macht. Hier macht es keinen, denn ich habe null Ermessensspielraum. Auch mein Chef sieht hier keinen Gespr�chsbedarf. F�r mich ist klar, dass der Berater und im schlimmsten Fall auch sein Madant nur kommen um bei mir auf die Tr�nendr�se zu dr�cken. Wir sind alle erwachsen genug, um zu wissen, dass dies keineswegs von Erfolg gekr�nt sein wird.

Stil vom Berater w�re es gewesen, die Auflistung der Fahrten ordentlich zu pr�fen, bevor er sie beim Finanzamt einreicht. Auch der Berater h�tte den Knackpunkt mit der regelm��igen Arbeitsst�tte erkennen m�ssen. Das ist der zweite Fall in drei Monaten, wo ein Berater blindlings vom Mandanten erstellte Unterlagen einreicht und sich dies zu Ungunsten des Mandanten auswirkt.

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03.08.2008, 20:07
Beitrag: #5
RE: 1 % Regelung u. Fahrtenbuch
Ganz ehrlich, so ganz teile ich in diesem Fall deine Auffassung nicht. Irgendwo braucht der "gegner" auch ne Chance, auch wenn es f�r den Berater nur darum geht zu zeigen, dass er etwas tut. Und wenn die Rechtslage so klar, wird es auch keinen Vormittag dauern. Dass dir die Zeit abgeht, dass ist - so hart es klingt- der nachteil deines Jobs.
Trotzdem noch nen sch�nen Abend
frankts
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03.08.2008, 20:49
Beitrag: #6
RE: 1 % Regelung u. Fahrtenbuch
Ich werde die Woche mal anrufen und fragen, was er mir denn unbedingt pers�nlich mitteilen m�chte und warum er es nicht einfach schreibt. Ich kann es ihm ja nicht verweigern zu kommen.Trotzdem werde ich bereits am Telefon duchklingen laasen, dass f�r mich kein Gespr�chsbedarf besteht. Wenn er trotzdem meint zu kommen, dann wird es wahrlich eine sehr kurze Veranstaltung werden. Schade dann f�r ihn, denn er h�tte seine Zeit dann weitaus besser nutzen k�nnen. Aber er kann (und wird) diesen (unn�tigen) Besuch sicher teuer bei seinem Mandanten abrechnen.

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04.08.2008, 07:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.08.2008 07:46 von frankts.)
Beitrag: #7
RE: 1 % Regelung u. Fahrtenbuch
Hi Kiharu,
irgendwie kann ich mich des Eindruckes nicht erwahren, dass du einige Vorurteile gegen�ber (manchen?) Steuerberatern hast. Ich denke wir tun auch manchmal Sachen, die nicht undingt gemacht werden um in bare M�nze umgesetzt zu werden. Vielleicht solltest Du Dir vor Augen f�hren, dass unsere Auftraggeber die Mandenten sind und, wenn die etwas wollen, dann k�nnen die uns Auftr�ge erteilen, ob es unbedingt sinnvoll ist oder nicht. Ich z.B "darf" auch einen FG-Proze� anzetteln, obwohl nicht bei rauskommen wird; mehr als den Mandanten auf die Sach- un Rechtslage hinweisen kann ich auch nicht.
frankts
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04.08.2008, 08:45
Beitrag: #8
RE: 1 % Regelung u. Fahrtenbuch
Vorurteile-nein, das w�rde ich nicht sagen. Aber ist es nicht auch Aufgabe eines Steuerberaters, den Mandanten realit�tsnah zu beraten? Geh�rt dazu nicht auch, den Mandanten klar aufzuzeigen, was m�glich ist und was eben sinnlos ist? So wie du schreibst, machst du das. Aber so wie DU sind eben nicht alle. Es gibt einige Berater (ja, nur einige, denn die gro�e Masse der Steuerberater ist da anders), da werde ich das Gef�hl nicht los, dass die bei ihren Mandantan einfach falsche Hoffnungen wecken und genau damit auch ihr Geld verdienen. Das wiederum widerstrebt mir unheimlich. Die Mandanten vertrauen ihrem Berater blind und ich als Finanzbeamtin sitze da und frage mich, was das wohl dem Mandanten kosten wird. Vielleicht hast du Recht und ich sollte mir dar�ber keine Gedanken machen. Am Ende bin ich sowieso immer die bl�de Kuh. Ob f�r den Berater oder den Mandanten ist dabei v�llig egal.

Was ich nicht verstehe, ist die Tatsachen, dass wenn mir (als Mandant) ein Berater erz�hlen w�rde, das Finanzamt hat Recht, das Gesetz ist nunmal so. Man k�nnte bei Gericht eine Klage anzetteln, die Erfolgsaussichten sch�tze ich allerdings als sehr gering ein, der Gerichtskostenvorschuss betr�gt 220 � dazu kommt mein Honorar. Gibt es denn wirklich Mandanten, welche unter diesen Bedingungen einen entsprechenden Auftrag erteilen?

P.S. @ franks: Ich bedanke mich im �brigen f�r Deine offenen Antworten.

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04.08.2008, 13:46
Beitrag: #9
RE: 1 % Regelung u. Fahrtenbuch
Hallo,

@frankts

Zitat:mehr als den Mandanten auf die Sach- un Rechtslage hinweisen kann ich auch nicht.

Doch!
Man kann den Auftrag ablehnen. Nur wer hat die Traute und riskiert dabei eventuell auch den Verlust des Mandats, wenn er einen absolut uneinsichtigen Mandanten hat?
Eleganter - er beauftragt einen Rechtsanwalt. Dann hat der im Zweifel den "Schwarzen Peter".

Es ist doch wohl auch eine Frage der Glaubw�rdigkeit des Mandatsverh�ltnisses. Wenn ich als Berater nicht in der Lage bin meinen Mandanten vom Unsinn einer Handlung zu �berzeugen, und der Mandant beharrt absolut auf die Durchf�hrung des Unm�glichen, dann ist das Mandatsverh�ltnis gest�rt.
Kommt mir das als Berater �fter vor, dann habe ich ein echtes Pers�nlichkeitsproblem, weil mich meine Mandanten nicht ernst nehmen.


@Kiharu

In dieser Sache hier s�he ich auch keinen Beratungsbedarf. Daher w�rde ich auch versuchen mir diese Zeitverschwendung zu ersparen.
Allerdings gibt es doch einige Berater, die sind absolut unsicher bei allem, was mit dem Verfahrensrecht zu tun hat. Und daher resultieren auch die unsinnigsten Antr�ge und Einspr�che.
Der ein oder andere Berater versucht dann im pers�nlichen Gespr�ch einfach nur die Sache zu verstehen und gleichzeitig zu dokumentieren, dass er sich vollst�ndig eingebracht hat, auch wenn im Ergebnis nichts f�r den Mandanten herumkommt.


Originalzitat eines Beraters (sinngem��):
Ich habe in meinem Leben noch nie eine Klageschrift verfasst und ich werde auch nie eine Klageschrift verfassen. Das kostet Zeit und Geld und das verdiene ich mir lieber durch Beratung.
Wenn der Mandant klagen will, soll er zum Anwalt gehen, ich mache es nicht.

Jener Berater hat vielleicht zweimal im Jahr einen Einspruch verfasst, wenn der Mandant darauf gedrungen hat. Die Einspruchsf�hrung war unter grauenhaft und ein mehr oder minder sinnfreies gestammel von Vorschriften und Paragrafen. Erfolg hatte er nur damit nur dann, wenn die Rechtslage ohnehin bereits f�r den Steuerpflichtigen entschieden war.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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05.08.2008, 15:13 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.08.2008 15:15 von Kiharu.)
Beitrag: #10
RE: 1 % Regelung u. Fahrtenbuch
So, habe nun heute den Berater angerufen und gefragt, wo denn sein Gespr�chsbedarf liegt. Er meinte, er w�rde so ungern schreiben und man k�nne das doch pers�nlich alles besser bereden. Daraufhin teilte ich ihm mit, dass ich mich prinzipiell auch gern pers�nlich mit jemandem unterhalte aber Fahrtenb�cher k�nne man ja nunmal nicht herbeireden. Insofern sei auch ein pers�nliches Gespr�ch nicht f�rderlich. Die Rechtslage sei nunmal so. Er beharrte weiter darauf, dass man den Privatanteil auch sch�tzen k�nnte und verwies auf alte FG Urteile (93, 95, 91 usw.). Ich teilte ihm mit, dass mich FG Urteile nicht sehr beeindrucken und im �brigen seit VZ 96 eine andere Rechtslage herrsche. Das s�he er ja nun total anders.

Als er merkte, dass mich das nicht sonderbar beeindruckte, kam die meistgehasste Frage: Sagen Sie mal, haben Sie denn schon mal mit Ihrem Sachgebietsleiter �ber diesen Fall geredet? (Was denken sich eigentlich die Berater dabei???? Gehen die wirklich davon aus, dass mich sowas beeindruckt?)

S�ffisant l�cheln wies ich darauf hin, dass dieser Fall ob des geringen Streitwertes noch unter mein Zeichnungsrecht f�llt aber falls es ihn beruhigen w�rde, ja, ich habe mit meinem SGL gesprochen und dieser teilt meine Ansicht.

Daraufhin war mein Gegen�ber etwas kurz angebunden und meinte, dann m�sse man wohl das Gericht dar�ber entscheiden lassen. Er wollte dies ja vermeiden, aber wenn ich mich so quer stelle, bleibt nur der Weg zum FG. Mein obligatorischer Hinweis auf solche Drohgeb�rden: Aber klar doch, ist ja ihr gutes Recht.

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