�88 (2) AO
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04.08.2008, 14:37
Beitrag: #11
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RE: �88 (2) AO
@meyer
Zitat:Es ist dann nach � 164 AO zu �ndern. Von Amts wegen l�uft da kaum mal was, manche Bearbeiter wissen noch nicht einmal, dass das geht. Tja, dann bin ich wohl so ein "mancher Bearbeiter". Denn mir ist absolut neu, dass die Festsetzung von VZ immer nach � 164 erfolgt. Wo steht das denn? Ich dachte hier eher an einen Antrag nach � 37 Abs. 3 Satz 3 EstG hinsichtlich der VZ I und II. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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04.08.2008, 14:43
Beitrag: #12
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RE: �88 (2) AO
Kiharu schrieb:@meyer Ich denke mal @meyer wollte darauf hinaus, das Vorauszahlungen immer eine Festsetzung unter VdN darstellt und somit eine �nderung problemlos m�glich ist. Ciao Dragon |
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04.08.2008, 14:59
Beitrag: #13
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RE: �88 (2) AO
@ Dragon
Genau da ist aber mein Problem. Wo steht denn, dass die Festsetzung von VZ immer einer Festsetzung unter VdN darstellt? Steht da bei mir einer auf dem Schlauch? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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04.08.2008, 15:09
Beitrag: #14
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RE: �88 (2) AO
@Kiharu
Guckstu in �164 Abs.1 Satz 2 AO Greetings ... |
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04.08.2008, 15:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.08.2008 15:24 von Kiharu.)
Beitrag: #15
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RE: �88 (2) AO
Ja, es l�uft wieder (im Schlauch). Den hatte ich nur im Zusammenhang mit UST-VZ gesehen. Aber ESt-VZ passen da auch drunter. Manchmal sieht man den Wald vor lauter B�umen nicht. Aber daf�r gibts ja Euch. Danke!
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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04.08.2008, 15:29
Beitrag: #16
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RE: �88 (2) AO
Hans-Christian schrieb:1. Kann dies auch bedeuten, das dass FA bei Eheleuten, die eine gemeinsame Veranlagung beantragt haben, (auf Grund fehlender Rechtskenntnisse des Beraters, RA wurde bereits eingeschaltet) auf eine getrennte Veranlagung hinweisen m��te, wenn die Tatsachen dazu sehr eindeutig sind? Nein, h�tte das FA nicht. Manchmal kann auch eine Zusammenveranlagung g�nstiger sein trotz dieser Konstellation. Das w�rde eindeutig zu weit f�hren. |
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04.08.2008, 17:50
Beitrag: #17
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RE: �88 (2) AO
Vielen Dank an alle hier.
Es ist eben ein Klasseforum und ich bin froh hier aufgenommen worden zu sein. Anfrage an die Finanzbeamten: Zeigt der PC beim Beamten im FA auch problemlos sofort oder mit einem Klick an, ob eine getrennte Veranlagung g�nstiger w�re? Die R�ckfragen hier bei den PC's der steuerberatend T�tigen machen das alle. Wenn ja, wie verh�lt sich dann das FA? Wir leben schlie�lich nicht mehr im Jahre 1960, wo es noch keine PC's auf den Schreibtischen der Beamten gab. Und wieso gilt dann, wenn dies so offensichtlich ist ohne Aufwand und im Sinne des �88 AO, �89 Satz 1 AO nicht f�r Bevollm�chtigte? mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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04.08.2008, 17:55
Beitrag: #18
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RE: �88 (2) AO
Nein, der Finanzamts-PC zeigt das nicht an. Liegt aber darin begr�ndet, dass bei einer getrennten Veranlagung die Eheleute unterschiedliche Steuernummern haben und der PC keine Verkn�pfung zwischen zwei Steuernummern herstellt.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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04.08.2008, 18:02
Beitrag: #19
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RE: �88 (2) AO
Kiharu schrieb:Nein, der Finanzamts-PC zeigt das nicht an. Liegt aber darin begr�ndet, dass bei einer getrennten Veranlagung die Eheleute unterschiedliche Steuernummern haben und der PC keine Verkn�pfung zwischen zwei Steuernummern herstellt.Nun es wird ja eine Zusammenveranlagung gesendet und jedes Programm in der BRD (zu hoch gegriffen?) kann das dann, nur nicht die Programme der Finanzbeh�rden. Dann w�rde ich mal anregen die Programme zu �ndern. ![]() Oder besteht dann die Gefahr wegen eines gesch�ftssch�digenden Verhaltens abgemahnt zu werden? ![]() mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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04.08.2008, 18:27
Beitrag: #20
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RE: �88 (2) AO
Die FA-PC k�nnen das nicht, weil in den Formularen keine Trennung zwischen EM und EF bei Sonderausgaben, agB, etc vorgesehen ist.
Daher kann keine Trennung vorgenommen werden. (Au�erdem macht getrennte VA schon genug Arbeit im FA, da wird man nicht auch noch eine Empfehlung aussprechen... ![]() Das ist auch nicht gemeint mit der G�nstiger-Pr�fung f�r den Stpfl., sondern w�rde einfach zu weit gehen. Das FA gibt ja z.B. auch keine Empfehlung, welche Rechtsform die g�nstigere w�re. Diese Dinge bleiben den steuerberatenden Berufen vorbehalten, die sind schli�elich auch versichert. Das FA nicht. Gemeint sind einfachere Sachen, wie z.B. AFB, etc. |
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