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K�ndigung
01.06.2007, 07:34
Beitrag: #1
K�ndigung
Wie ist denn das, kann ein AG, der nur eine fest angestellte Arbeitskraft hat, der Rest sind geringf�gige, diese betriebsbedingt jederzeit k�ndigen?

Der AG ben�tigt jedoch weiterhin eine Arbeitskraft, wird also �ber kurz oder lang nach der K�ndigung eine neue Kraft anstellen, bzw ein bis zwei geringf�gige.
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01.06.2007, 13:16
Beitrag: #2
RE: K�ndigung
Hallo,

Zitat:der gek�ndigte Arbeitnehmer muss in einem Betrieb besch�ftigt sein, in dem in der Regel mehr als f�nf Arbeitnehmer ausschlie�lich der Auszubildenden besch�ftigt werden ( � 23 Abs. 1 S. 2 KSchG ).


ist die Voraussetzung damit das K�ndigungsschutzgesetz �berhaupt greift. Wer also weniger als 5 Arbeitnehmer besch�ftigt, kann im Prinzip k�ndigen wie er lustig ist.
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01.06.2007, 13:37
Beitrag: #3
RE: K�ndigung
Danke!
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21.06.2007, 10:02
Beitrag: #4
RE: K�ndigung
Hallo,

die Zahl 5 ist nicht mehr ganz aktuell. � 23 Abs. 1 KSchG hat noch einen Satz 3. Wink

http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__23.html
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