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Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2008
24.06.2007, 12:43
Beitrag: #1
Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2008
http://www.steuerrechtblog.de/gesetzgebu...tlichkeit/

mal schaun, was sonst noch so auf den Steuerpflichtigen zukommt.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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24.06.2007, 15:02
Beitrag: #2
RE: Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2008
Vorwitzig schrieb:mal schaun, was sonst noch so auf den Steuerpflichtigen zukommt.

... und auf unsere t�gliche Mehrarbeit......Rolleyes
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24.06.2007, 18:25
Beitrag: #3
RE: Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2008
Der Schwachpunkt des deutschen Steuerrechts ist, dass es zu viele Ausnahmeregelungen gibt. Ein Steuerrecht, dass alle Einnahmen gleicherma�en steuerpflichtig stellt und den Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug gleicherm��ig zul�sst und nicht immer wieder f�r irgendwelche Tatbest�nde Ausnahmen schafft, ben�tigt eine Vorschrift wie den neuen � 42 AO nicht.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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24.06.2007, 21:14
Beitrag: #4
RE: Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2008
Du musst das positiv sehen:

Die Steuergesetze sichern auf lange Zeit unsere Arbeitspl�tze Cool
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24.06.2007, 21:42
Beitrag: #5
RE: Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2008
Petz schrieb:Du musst das positiv sehen:

Die Steuergesetze sichern auf lange Zeit unsere Arbeitspl�tze Cool

Stimmt, aber R�stungsproduktion sichert auch Arbeitspl�tze.

Wieviel Sinnvolleres k�nnten unsere Menschen vollbringen, wenn unsere Politiker denken w�rden, aber nicht nur an sich und ihre Partei.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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24.06.2007, 22:16
Beitrag: #6
RE: Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2008
Hans-Christian schrieb:Stimmt, aber R�stungsproduktion sichert auch Arbeitspl�tze.
Stimmt, meinen hatte es 15 Jahre lang gesichert.....
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27.06.2007, 22:16
Beitrag: #7
RE: Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2008
Hallo Vorwitzig,

die Seite l�sst sich nicht �ffnen.

Gru�,
Manfred
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28.06.2007, 11:22
Beitrag: #8
RE: Referentenentwurf Jahressteuergesetz 2008
P r e s s e m i t t e i l u n g des Deutschen steuerberaterverbandes vom 20.06.2007

P 15/07
Jahressteuergesetz 2008 am Rande der Rechtsstaatlichkeit
Unter dem Deckmantel der Missbrauchsbek�mpfung will sich das Bundesfinanzministerium neue Waffen beschaffen. �Da kommt auf alle Steuerpflichtigen ein neues Horrorszenarium zu, das nur noch schwer mit den Prinzipien des Rechtsstaats zu vereinbaren ist�, warnt J�rgen Pinne, der Pr�sident des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV e.V.)
Ursache der Bef�rchtungen Pinnes ist das Jahressteuergesetz 2008, f�r das das Bundesfinanzministerium vor wenigen Tagen einen Referentenentwurf vorgelegt hat. Darin ist vorgesehen, Paragraph 42 der Abgabenordnung, der urspr�nglich � ausweislich seiner bisherigen �berschrift � gegen den �Missbrauch rechtlicher Gestaltungsm�glichkeiten� gerichtet war, grundlegend zu �ndern und damit radikal zu versch�rfen. K�nftig soll sich Paragraph 42 der Abgabenordnung gegen �Steuergestaltungen� (so die neue �berschrift) schlechthin richten. Dem fiskalischen Frontalangriff entgehen, k�nnte der Steuerpflichtige k�nftig nur, wenn er f�r eine zu einem Steuervorteil f�hrende rechtliche Gestaltung �beachtliche au�ersteuerliche Gr�nde nachweist�. Ansonsten solle er so besteuert werden, wie der Gesetzgeber dies bei seiner Regelung vorausgesetzt habe. Dies ist jedoch regelm��ig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Ein regelrechtes Eigentor schie�t die Begr�ndung des Referentenentwurfs, wenn sie darauf hinweist, dass der Gesetzgeber �bei der Schaffung einer Norm nicht alle theoretisch denkbaren Gestaltungen zur Verfolgung der Ziele ber�cksichtigen� k�nne. Die Neufassung des Paragraphen 42 AO w�re aber nur dann wirklich anwendbar, wenn der Gesetzgeber mit jeder Steuernorm in hellseherischer Omnipotenz eine Bewertung aller theoretisch denkbaren Gestaltungen mitliefern w�rde.
Nach der Begr�ndung des Gesetzesentwurfs soll Paragraph 42 in seiner Neufassung anzuwenden sein, �wenn die M�glichkeit der Auslegung einer materiellen Steuernorm endet�. Gerade im sogenannten Eingriffsrecht, mit dem der Staat dem B�rger Belastungen auferlegt und zu dem gerade auch das Steuerrecht geh�rt, muss jedoch die Grenze der Auslegung auch die Grenze der Belastung sein. Dar�ber hinauszugehen, kann nur in den eng begrenzten Ausnahmef�llen des wirklichen Missbrauchs gerechtfertigt sein. Auf den Missbrauch soll es aber nach der Intention des Referentenentwurfs gerade nicht mehr ankommen.
Deutscher Steuerberaterverband e.V. �� Littenstrasse 10 �� 10179 Berlin ��
Telefon (030) 278 76-2 �� Telefax (030) 278 76-799 ��
E-Mail: dstv.berlin@dstv.de �� Internet: http://www.dstv.de
Pr�sident: StB/vBP J�rgen Pinne �� Hauptgesch�ftsf�hrer: RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke
Deutscher Steuerberaterverband e.V. �� Littenstrasse 10 �� 10179 Berlin ��
Telefon (030) 278 76-2 �� Telefax (030) 278 76-799 ��
E-Mail: dstv.berlin@dstv.de �� Internet: http://www.dstv.de
Pr�sident: StB/vBP J�rgen Pinne �� Hauptgesch�ftsf�hrer: RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke
Pinne bem�ngelt au�erdem: �Der Referentenentwurf gibt vor, dass Rechtssicherheit nur durch die Neufassung von Paragraph 42 der Abgabenordnung hergestellt werden k�nne. In Wirklichkeit wird jede Rechtssicherheit beseitigt.� Die Neufassung stellt die grundgesetzlich gesch�tzte wirtschaftliche Bet�tigungsfreiheit unter den Vorbehalt der Anerkennung durch den jeweiligen Sachbearbeiter im Finanzamt. Wenn diesem die tats�chlichen Verh�ltnisse des Steuerpflichtigen nicht gefallen, so soll es zwischen ihm und dem Steuerpflichtigen � unter der Voraussetzung der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen � zu einer Verst�ndigungsvereinbarung kommen k�nnen, sofern der Nachweis beachtlicher au�ersteuerlicher Gr�nde �schwierig� ist. Wann aber ist was f�r wen �schwierig�? Schwierig f�r den frisch examinierten Sachbearbeiter? Schwierig f�r den gewieften Betriebspr�fer? Schwierig f�r den Richter am Bundesfinanzhof oder am Bundesverfassungsgericht?
Die Neufassung des Paragraphen 42 der Abgabenordnung w�rde alle Steuerpflichtigen dazu zwingen, jedes steuerlich relevante Vorhaben vorab im Wege einer � neuerdings kostenpflichtigen � verbindlichen Auskunft kl�ren zu lassen. Schnelle wirtschaftliche Entscheidungen w�ren damit kaum noch m�glich.
Es scheint an der Zeit, �ber ein Verbot des Missbrauchs von Referentenentw�rfen nachzudenken, auch wenn das schwierig wird.
Berlin, den 20. Juni 2007
Ansprechpartner:
RA/StB Roland Franke
E-Mail: franke@dstv.de

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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