Fahrten Wohnung-Dienststelle
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21.10.2008, 15:31
Beitrag: #11
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RE: Fahrten Wohnung-Dienststelle
So... .. das hat mir jetzt keine ruhe gelassen ...
![]() Hier mal die Definition des Wortes "St�tte" ausm Duden: St�tte: Lokalit�t, Ort, �rtlichkeit, Platz, Punkt, Raum, R�umlichkeit, Schauplatz, Stelle, Wirkungsort; (geh.): Wirkungsst�tte; (bildungsspr.): Szenarium. Wenn St�tte = Ort, dann k�nnen Ort A, B und C ja schlecht eine St�tte sein.. das sind dann 3 St�tten .... Okay.. etwas unsteuerlich die Begr�ndung .. aber m.E. zutreffend .-P lg, Jive |
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21.10.2008, 15:34
Beitrag: #12
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RE: Fahrten Wohnung-Dienststelle
showbee schrieb:Ist es nun Erl�uterung der bisher geltenden Rechtslage? Das w�re mir vollkommen egal, weil die Ausf�hrungen des Herrn Finanzbeamten einfach falsch sind. ![]() Da kann ich auch schreiben: Alle Schaafe sind wei� (vgl. � 1 EStG) das w�re genauso richtig ... |
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21.10.2008, 16:59
Beitrag: #13
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RE: Fahrten Wohnung-Dienststelle
@Jive
Nein, das mit den Schaafen stimmt nicht. Das steht da ja gar nicht.......! Hab ich jetzt extra nachgelesen!!! Aber im Ernst: Ich muss dem Jive ansonsten zustimmen. Im ung�nstigsten Fall liegen mehrere regelm��ige Arbeitsst�tten vor (h�ngt von der H�ufigkeit ab). Dies �nder aber nichts daran, dass f�r die Fahrten ZWISCHEN den regelm��igen Arbeitsst�tten Reisekosen vorliegen. Im g�nstigsten Fall gibts nur eine regelm��ige Arbeitsst�tte und dann w�ren sowohl die Fahrten ZWISCHEN B und C als auch von C nach Hause oder umgekehrt Dienstreisen (Ausw�rtst�tigkeit). Der Finanzbeamte konnte wirklich nicht richtig lesen und im �brigen ist Opa zuzustimmen, dass sich alte Richtlinie und neue Richtlinie im Ergebnis nicht wesentlich unterscheiden. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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