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Anlage E�R / Black-Box
25.10.2008, 23:24
Beitrag: #21
RE: Anlage E�R / Black-Box
Interessant.

Ansonsten wird ja gerne Wert auf die Einhaltung von Gesetzen und Formvorschriften geachtet.
Ein GmbH Abschluss ohne Anhang und ggf. Lagebericht st��t aber nicht auf.

Hier im G�u wird vom FA z.B. auch regelm��ig ein Gesellschafterbeschluss zur Feststellung angefordert.

Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto!
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26.10.2008, 10:02 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.10.2008 10:02 von frankts.)
Beitrag: #22
RE: Anlage E�R / Black-Box
Petz schrieb:.......
Und bei der ESt: Wenn E�R eingereicht wird (nat�rlich mit Anlageverzeichnis), braucht man nat�rlich keine GuV mit Erl�uterungen. Haben die in Berlin so f�r gut befunden.....
Genau und deswegen liefere ich auch nicht mehr. F�r was gibt es denn schlie�lich ein Gesetz?
frankts
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