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SECURENTA
24.11.2008, 16:05
Beitrag: #1
SECURENTA
Hallo,

seit ein paar Tagen trudeln f�r Mandanten endg�ltige Gewinnfeststellungsbescheide f�r 1993 ein. Ich bin mehr im Archiv als am Platz um noch alte Sachen zu suchen. Teilweise geht es um Verluste in weitem 5-stelligen DM Bereich. Wie sieht das bei der Verwaltung aus, gibt es dazu eigentlich noch Unterlagen. Ich habe bei einem FA in Berlin schon mal angefragt wann denn mit einem ge�nderten Bescheid f�r 1993 zu rechnen ist, immerhin gibt es 72% Zinsen. Die Dame war sehr verdattert und meinte das es aus dieser Zeit wahrscheinlich gar nichts mehr geben w�rde, da sie schon 3-mal Umgezogen seien.

Was passiert wenn es tats�chlich keine Unterlagen mehr geben w�rde (eventuell auf beiden Seiten)?

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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24.11.2008, 17:11
Beitrag: #2
RE: SECURENTA
Der Betrieb 2004, S. 2613

In der Folge gab es auch ein entspr. FG-Urteil (finde ich jetzt blo� nicht so schnell) , dass die Finanzverwaltung im Normalfall (aber Ausnahmen m�glich!) auch nach langer Zeit verpflichtet ist, nach � 175 zu �ndern.

schönen Tag noch

phönix
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24.11.2008, 18:06
Beitrag: #3
RE: SECURENTA
ph�nix schrieb:Der Betrieb 2004, S. 2613

In der Folge gab es auch ein entspr. FG-Urteil (finde ich jetzt blo� nicht so schnell) , dass die Finanzverwaltung im Normalfall (aber Ausnahmen m�glich!) auch nach langer Zeit verpflichtet ist, nach � 175 zu �ndern.

Hallo,

die �nderungsgrundlagen sind glaube ich klar, 175 i.V.m. 171(10) AO. Aber was wenn das Amt gar keine Unterlagen mehr hat, weil ein Eifriger nach 10 Jahren alles �ber den Jordan warf?

Gru� T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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24.11.2008, 18:33
Beitrag: #4
RE: SECURENTA
Das FA ist verpflichtet die Unterlagen 10 Jahre lang aufzubewahren, gerechnet ab dem Jahr, in dem der Bescheid ergangen ist (es sei denn, es sind maschinelle Vorl�ufigkeiten im Bescheid vorhanden, dann solange, bis alle dort aufgef�hrten erledigt sind).

Danach muss der Stpfl. seinen letzten Bescheid vorzeigen, sonst gibt es keine �nderung mehr.....

Anders geht's nicht....
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24.11.2008, 19:49
Beitrag: #5
RE: SECURENTA
Gehts da um die fremdfinanzierte Sofortrente? Hat sich da r�ckwirkend was Grunds�tzliches ge�ndert?

Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto!
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24.11.2008, 23:03
Beitrag: #6
RE: SECURENTA
tolledeu schrieb:Aber was wenn das Amt gar keine Unterlagen mehr hat, weil ein Eifriger nach 10 Jahren alles �ber den Jordan warf?

In dem dargestellten Fall ging es �brigens sogar um 1977 oder so.
Nach dem Urteil ist in einem solchen gar nicht so au�ergew�hnlichen Fall trotzdem zu �ndern (zur Not von gesch�tzten anderen Besteuerungsgrundlagen ausgehend), es gab aber einige Besonderheiten in Richtung: Wer wusste denn, dass noch ein Verfahren offen war? Im FG-Urteil war die Finanzverwaltung die Stelle, die Kenntnis vom laufenden Verfahren hatte...

Wie ist es eigentlich aktuell: L�sst sich derzeit wenigstens in der FA-EDV-nachvollziehen, welche EST4B-Mitteilungen wie ausgewertet wurden? Am allerbesten w�re eine Anlage zum EST-Bescheid, worin die Beteiligungen und der jeweilige Ansatz der daraus resultierenden Eink�nfte verzeichnet sind.

Ein Kollegen hat nen Mandanten mit 380 Beteiligungen, der wird nach jedem ge�nderten Est-Bescheid ganz kirre, weil er kaum die �nderungen der Veranlagung nachvollziehen kann.

schönen Tag noch

phönix
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24.11.2008, 23:14 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.11.2008 23:20 von Petz.)
Beitrag: #7
RE: SECURENTA
ph�nix schrieb:Wie ist es eigentlich aktuell: L�sst sich derzeit wenigstens in der FA-EDV-nachvollziehen, welche EST4B-Mitteilungen wie ausgewertet wurden?
Nein, es k�nnen ja auch nur die Kennziffern eingegeben werden, die auf den Vordrucken verzeichnet sind. Andere gibt es nicht.

Zitat:Am allerbesten w�re eine Anlage zum EST-Bescheid, worin die Beteiligungen und der jeweilige Ansatz der daraus resultierenden Eink�nfte verzeichnet sind.
Wir haben bei uns eine Excel-Beteiligungstabelle entworfen, die als Anlage zum Bescheid verschickt wird.
Die Bearbeiter sind verpflichtet, diese ab 5 Beteiligungen zu verwenden.
Auf Wunsch wird diese auch per e-mail an den Berater geschickt.
Das hat den Vorteil, dass der diese dann f�r Folgejahre verwenden kann und dann auch wieder zur�ckmailt. Das erfreut das kleine Beamtenherz, das sich das Abklimpern der Zahlen erspart.
Bei uns geh�rt aber auch Excel, Outlook & Co zur Standardausstattung, das ist in l�ngst nicht allen F� so.
Im FA sind die von DATEV verwendeten Ausdrucke wirklich unpraktisch, da sich die Beteiligungen an vielen Stellen wiederholen, Bei GSE, bei KAP, bei V+V, etc......
Das ist un�bersichtlich, bei ge�nderten Mitteilungen sucht man sich einen Wolf (jedenfalls ohne die Tabelle).
Bei vielen Beteiligungen braucht man in Telefonaten nur die laufende Nummer angeben, so dass beide Seiten von der gleichen reden....

Zitat:Ein Kollegen hat nen Mandanten mit 380 Beteiligungen, der wird nach jedem ge�nderten Est-Bescheid ganz kirre, weil er kaum die �nderungen der Veranlagung nachvollziehen kann.
380 ist ja auch echt irre.
Aber da k�nnte die Tabelle wohl weiterhelfen, alle �nderungen sind leicht nachvollziehbar und das im Steuerbescheid auftauchende Zahlenwerk auch.

Bei Bedarf k�nnte ich die gerne weitergeben.
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25.11.2008, 10:26
Beitrag: #8
RE: SECURENTA
Petz schrieb:Wir haben bei uns eine Excel-Beteiligungstabelle entworfen, die als Anlage zum Bescheid verschickt wird.
Die Bearbeiter sind verpflichtet, diese ab 5 Beteiligungen zu verwenden.
Auf Wunsch wird diese auch per e-mail an den Berater geschickt.
Das hat den Vorteil, dass der diese dann f�r Folgejahre verwenden kann und dann auch wieder zur�ckmailt. Das erfreut das kleine Beamtenherz, das sich das Abklimpern der Zahlen erspart.
Bei uns geh�rt aber auch Excel, Outlook & Co zur Standardausstattung, das ist in l�ngst nicht allen F� so.
Im FA sind die von DATEV verwendeten Ausdrucke wirklich unpraktisch, da sich die Beteiligungen an vielen Stellen wiederholen, Bei GSE, bei KAP, bei V+V, etc......
Das ist un�bersichtlich, bei ge�nderten Mitteilungen sucht man sich einen Wolf (jedenfalls ohne die Tabelle).
Bei vielen Beteiligungen braucht man in Telefonaten nur die laufende Nummer angeben, so dass beide Seiten von der gleichen reden....

Zitat:Ein Kollegen hat nen Mandanten mit 380 Beteiligungen, der wird nach jedem ge�nderten Est-Bescheid ganz kirre, weil er kaum die �nderungen der Veranlagung nachvollziehen kann.
380 ist ja auch echt irre.
Aber da k�nnte die Tabelle wohl weiterhelfen, alle �nderungen sind leicht nachvollziehbar und das im Steuerbescheid auftauchende Zahlenwerk auch.

Bei Bedarf k�nnte ich die gerne weitergeben.

Tja, Bedarf g�be es auf Seiten Finanzamt schon, aber warum ich nur den eindruck, dass die Kollegen dort mit Excel nicht arbeiten (d�rfen!!!) - immerhin haben sie star office.

Ich bekomme aber hier nicht eine einzige Finanzamts-Star-Office-Datei von einigen bestimmten Berliner FA, weder per Mail, noch per Datentr�ger (obwohl die Verarbeitung einer Star-office-Datei nun wirklich kein Problem ist), weil die Sicherheitseinstellungen des FA den Datenaustausch zum StB verhindern. Ausschlie�lich der Versand von pdf-Dateien wird vom dortigen System zugelassen...Ist ja schon besser als gar nichts , es k�nnte aber alles viiiiiel einfacher sein.

schönen Tag noch

phönix
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