Dem Jive sein Steckenpferd .-)
|
18.04.2008, 13:49
Beitrag: #11
|
|||
|
|||
RE: Dem Jive sein Steckenpferd .-)
nachtrag: was der BFH sagt ist oft richtig, weise und faktisch in stein gemeisselt, aber es ist nich gesetz. insoweit sollte man auch ein einziges BFH urteil nicht �berbewerten, gerade wenn es zu der sache gar nicht prim�r stellung nehmen konnte, da das problem erst sp�ter virulent wurde (gesetzes�nderung nach urteil).
|
|||
18.04.2008, 23:39
Beitrag: #12
|
|||
|
|||
RE: Dem Jive sein Steckenpferd .-)
Naja .. meine �berlegung geht halt dahin :
� 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG besagt : Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, ist f�r jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inl�ndischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuz�glich der Kosten f�r Sonderausstattung einschlie�lich Umsatzsteuer anzusetzen. Nun besagt � 4 Abs 5a Satz 2 EStG : Bei der Nutzung eines Kraftfahrzeugs sind die nicht als Betriebsausgaben abziehbaren Aufwendungen f�r Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsst�tte mit 0,03 Prozent des inl�ndischen Listenpreises im Sinne des � 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung je Kalendermonat f�r jeden Entfernungskilometer sowie f�r Familienheimfahrten mit 0,002 Prozent des inl�ndischen Listenpreises im Sinne des � 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung f�r jeden Entfernungskilometer zu ermitteln. H�tte der Gesetzgeber die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst�tte BA/WK gelassen, und nur die ersten 20 KM nicht abzugsf�hig gemacht ( Das w�re vom Ergebnis das gleiche, aber deutlich schwerer zu begr�nden gewesen) h�tte ich mit dem Anwendungserlass keinerlei Probleme. Allerdings besagt das Gesetz und das ist auch aus der Gesetzesbegr�ndung zu erkennen, dass es jetzt reines Privatvergn�gen ist... und das ist wie oben kenntlich gemacht durch die 1 % Regel abgegolten... Pauschalen sind nunmal Pauschalen. ich habe n�mlich keine nicht als betriebsausgaben abzugsf�higen Betriebsausgaben. Nach � 4 Abs 5a Satz 1 EstG liegen n�mlich gar keine Betriebsausgaben vor... sondern privatvergn�gen,was wie egsagt bereits durch die 1 % Regel abgegolten ist. Keine Betriebsausgaben sind die Aufwendungen f�r die Wege zwischen Wohnung und Betriebsst�tte und f�r Familienheimfahrten lieben Gru�, Jive |
|||
19.04.2008, 18:24
Beitrag: #13
|
|||
|
|||
RE: Dem Jive sein Steckenpferd .-)
Hm, rein vom Gesetzestext w�rde ich mich anschlie�en, ist mir noch gar nicht aufgefallen
![]() Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
|||
14.11.2008, 09:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.11.2008 09:28 von Jive.)
Beitrag: #14
|
|||
|
|||
RE: Dem Jive sein Steckenpferd .-)
Hiho :-)
Erst einmal sorry f�r das Rauskramen des alten threads.... ich wollte nur mal eine kurze aktualisierung geben. Bei meinem Fall hat sich n�mlich etwas getan... es gab eine LST-AP. Der Pr�fer hat das Thema nat�rlich aufgegriffen und ge�ndert ( hat die 0.03% wieder eingebaut.) Ich habe nat�rlich gegen die ge�nderten Bescheide Einspruch eingelegt.... und AdV konnt ich mir nicht verkneifen ![]() Das ganze ist jetzt ca 3 Wochen her und bez�glich meines AdV-Antrages habe ich noch nix geh�rt.. werd da demn�chst wohl mal anrufen....schlie�lich soll �ber AdV ja unverz�glich entschieden werden. lg, Jive PS: Bin echt gespannt was da rauskommt... das FA hat es bisher n�mlich ncht mal mit der Kneifzange gewagt mir irgendein Statement zu diesem thema schriftlich zukommen zu lassen. |
|||
14.11.2008, 11:15
Beitrag: #15
|
|||
|
|||
RE: Dem Jive sein Steckenpferd .-)
Du bist ja gemein. Geh und sch�m Dich!
![]() Ich m�chte nicht in der Haut meiner Br�der und Schwestern stecken, die sich jetzt darauf eine Antwort aus den Fingern saugen m�ssen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
14.11.2008, 13:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.11.2008 13:30 von Jive.)
Beitrag: #16
|
|||
|
|||
RE: Dem Jive sein Steckenpferd .-)
Hihi :-)
War ja auch nicht so ein 08/15 einspruch. Habe 4 Seiten Einspruchsbegr�ndung geschrieben und meine ganze Rechtsauffassung da mit verwurstet. Am meisten gespannt bin ich darauf, wie dass folgende Zitat aus dem vorlagebeschluss des BFH auseinandergenommen werden soll ![]() ( Beschluss vom 10. Januar 2008 VI R 17/07 Vorinstanz: FG Baden-W�rttemberg vom 7. M�rz 2007 13 K 283/06 ) Im Hinblick auf die Regelung des � 8 Abs. 2 Satz 3 EStG sei das Werkstorprinzip nicht umgesetzt worden: Wenn die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst�tte privat veranlasst seien, m�sse die Nutzung des Fahrzeugs mit dem pauschalen Ansatz von 1 % des Listenpreises pro Monat abgedeckt sein. lg, Jive PS: Im �brigen habe ich bei Ablehnung bereits um eine klagef�hige entscheidung gebeten... damit es sich die Damen und Herren nicht gleich zu einfach machen k�nnen ![]() |
|||
17.11.2008, 06:33
Beitrag: #17
|
|||
|
|||
RE: Dem Jive sein Steckenpferd .-)
----------------- LG Clematis |
|||
28.11.2008, 12:52
Beitrag: #18
|
|||
|
|||
RE: Dem Jive sein Steckenpferd .-)
So .. es gibt neues.. AdV hab ich bekommen :-)
Der zust�ndige Beamte war etwas sauer, dass der an die Gmbh gerichtete Haftungsbescheid mit Leistungsgebot war....lieber w�re Ihm einer ohne Leistungsgebot gewesen. Naja ... er hat nun erstmal AdV bewilligt und es ergeht eine Kontrollmitteilung an das zust�ndige Wohnsitzfinanzamt. Ich bekomme dann einen ge�nderten Einkommensteuerbescheid, ( liegt bisher nicht vor) kann mir dann in Ruhe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes anschauen ( kommt ja bald:cool ![]() ichhalt euch weiter auf dem laufenden. lg, Jive |
|||
09.12.2008, 19:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.12.2008 20:17 von Jive.)
Beitrag: #19
|
|||
|
|||
RE: Dem Jive sein Steckenpferd .-)
So.. nun treibts die Kuh aufs eis :
Ich habe gerade das Urteil gelesen und ganz am Anfang unter 2. steht: (haltet Euch fest) Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung ist � 9 Absatz 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes im Wege vorl�ufiger Steuerfestsetzung (� 165 Abgabenordnung) sowie entsprechend im Lohnsteuerverfahren, hinsichtlich der Einkommensteuervorauszahlungen und in sonstigen Verfahren, in denen das zu versteuernde Einkommen zu bestimmen ist, mit der Ma�gabe anzuwenden, dass die tatbestandliche Beschr�nkung auf �erh�hte� Aufwendungen �ab dem 21. Entfernungskilometer� entf�llt. Was haben wir denn jetzt??? Immer noch KEINE Betriebsausgaben oder Werbungskosten Demnach aber einen Abzug "wie" Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten schon ab dem ersten Kilometer. Hurra Hurra.. damit sehe ich wieder Licht am Ende des Tunnels, in dem meine Klage schon begraben war ![]() lg, Jive PS: so und nun lese ich den Rest vom Urteil edit : Tja .. Rest vom Urteil bin ich nu durch... bin mal gespannt ob der Gesetzgeber r�ckwirkend das alte Recht �ndert, oder ob er einfach die �bergangsregelung des Bundesverfassungsgerichtes so akzeptiert, bis der Spass 2010 neu angefasst werden soll. |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: