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UStG vs. AO (Vorsteuerverg�tung)
08.01.2009, 16:27
Beitrag: #1
UStG vs. AO (Vorsteuerverg�tung)
Hallo Leute,

ist zwar eigentlich ein gemischtes USt-AO-Problem, aber ich stelle es mal hier in die USt ein...

Fall:

Steuerpflichtiger reicht wegen erheblichen Vorsteuer�berhangs (aus Liquidit�tsgr�nden) jeden Monat bereits in den ersten zwei Wochen des eine USt-VA f�r den laufenden Monat beim Finanzamt ein, in der er ausschlie�lich seine Vorsteuerbetr�ge deklariert. Die entsprechenden Belege gehen zeitgleich an das Finanzamt, damit der Vorsteueranspruch auch brav entsprechend dokumentiert wird.

Zum eigentlichen Abgabetermin der USt-VA (d.h. ggf. zwei Monate sp�ter) reicht er dann eine berichtigte Voranmeldung ein, in der er dann auch seine Ums�tze deklariert.

Mein erster Ansatz dazu war: Gro�es Staunen, dass das Finanzamt da �berhaupt mitgespielt hat.

Nun spielt aber seit 2009 das Finanzamt nicht mehr mit und will die Vorsteuern nicht mehr vorab erstatten (ohne Angabe gesetzlicher Begr�ndung oder sonstige Ausf�hrungen).

Mein USt-Kommentar (Stadie in Rau/D�rrw�chter) schreibt dazu, dass der Vorsteuerverg�tungsanspruch durchaus vor Abgabetermin der USt-VA entstehen kann, wenn er beantragt und gew�hrt wird.
Das UStG kennt bzgl. der Entstehung des Vorsteuerverg�tungsanspruches gem. � 15 Abs. 1 keine eigene F�lligkeit (im Gegensatz zur Entstehung der USt) und damit sind die Regelungen der AO anwendbar.

=> Frage 2: Hat der Steuerpflichtige generell einen Anspruch auf Zustimmung des Finanzamtes (� 168 Satz 2 AO)?
(Wie lange sich das FA ggf. mit der Zustimmung Zeit lassen darf, regelt ja AEAO zu � 168 Nr. 10 ("alsbald", "angemessener Zeit"...)

Mir war nur die Vorgehensweise an sich bislang befremdlich, aber inzwischen kommen mir Zweifel an der Versagung durch das Finanzamt.

Gr��e, die Catja

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08.01.2009, 16:49
Beitrag: #2
RE: UStG vs. AO (Vorsteuerverg�tung)
Hallo,

m.E. handelt das FA korrekt. Ergibt sich m.E. implizit aus dem BFH Urteil vom 16.01.2007 (VIII R 4/06):

"Das nach � 15 UStG gegebene Recht auf Vorsteuerabzug f�r die dem Unternehmer f�r jeden einzelnen Um�satz in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist kein selbst�ndiger Anspruch und kann nicht unmittelbar gegen�ber dem FA geltend gemacht werden (Wagner in S�lch/Ringleb, Umsatzsteuer, � 15 Rz 45 ff.; Forg�ch in Rei�/Kraeusel/Langer, UStG � 15 Rz 472). Vielmehr sind nach � 16 Abs. 2 Satz 1, � 18 Abs. 1 UStG mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung die nach � 15 UStG abziehbaren Vor�steuerbetr�ge von der nach � 16 Abs. 1 UStG berechneten Steuer abzusetzen. Dementsprechend hat der BFH bereits entschieden, dass einzelne Vorsteuerbetr�ge umsatzsteuerrechtlich lediglich unselbst�ndige Besteuerungsgrundlagen darstellen, die bei der Berechnung der Umsatzsteuer mitber�cksichtigt werden und in die Festsetzung der Umsatzsteuer eingehen (BFH-Urteil vom 24. M�rz 1983 V R 8/81, BFHE 138, 498, BStBl II 1983, 612), dass eine Aufrechnung die H�he der sich aus dem Gesetz ergebenden festzu�setzenden Umsatzsteuer nicht beeinflussen darf (BFH-Urteil vom 14. Mai 1998 V R 74/97, BFHE 185, 552, BStBl II 1998, 634) und dass deshalb das aus � 16 Abs. 2 Satz 1 UStG folgende umsatz�steuerrechtliche Erfordernis, s�mtliche in den Besteuerungs�zeitraum fallenden abziehbaren Vorsteuerbetr�ge mit der berech�neten Umsatzsteuer zu saldieren, Vorrang hat gegen�ber einer Aufrechnung des FA mit anderen Anspr�chen (Senatsurteil vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193). An dieser Rechtsprechung h�lt der Senat fest."

Die VoSt ist unselbst�ndiger Rechnungsposten, weshalb auch kein Antrag auf vorherige Erstattung durchgehen kann, weil vorher nichts selbst�ndig f�llig und festsetzbar ist.

MfG

showbee
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08.01.2009, 16:58
Beitrag: #3
RE: UStG vs. AO (Vorsteuerverg�tung)
Ja, - das Urteil hatte ich auch schon, - jedoch kann ich mich nicht so ganz damit anfreunden, weil das UStG bez�glich der Entstehung der Vorsteuer wiklich keine �u�erungen trifft.

Ist allerdings auch momentan ein rein akademisches Problem, weil ich dem Mandanten auch keine Hoffnungen gemcht habe, dass er einen Anspruch hat.

Trotzdem erstmal: Danke!

Gru�, die Catja

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08.01.2009, 16:59
Beitrag: #4
RE: UStG vs. AO (Vorsteuerverg�tung)
btw. Stadie vertritt gerne mal eine Mindermeinung entgegen dem BFH, der Kommentar von St/R/D ist deshalb nur mit Vorsicht zu genie�en und sollte mit Bunjes/Geist bzw. Birkenfeld zusammen gelesen werden...
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08.01.2009, 17:04
Beitrag: #5
RE: UStG vs. AO (Vorsteuerverg�tung)
Catja schrieb:Ja, - das Urteil hatte ich auch schon, - jedoch kann ich mich nicht so ganz damit anfreunden, weil das UStG bez�glich der Entstehung der Vorsteuer wiklich keine �u�erungen trifft.

Dazu Art. 179 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexU...:0001:0118Big GrinE:PDF

"Der Vorsteuerabzug wird vom Steuerpflichtigen global vorgenommen,
indem er von dem Steuerbetrag, den er f�r einen
Steuerzeitraum schuldet, den Betrag der Mehrwertsteuer absetzt,
f�r die w�hrend des gleichen Steuerzeitraums das Abzugsrecht
entstanden ist und gem�� Artikel 178 ausge�bt wird."

Zielt auch darauf ab, dass VoSt nur unselbst�ndiger Rechnungsposten zu sein scheint.
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08.01.2009, 17:05
Beitrag: #6
RE: UStG vs. AO (Vorsteuerverg�tung)
Die URL zur RL kann ich hier nicht Posten weil diese 2x ":D" enth�lt... einfach googeln nach "Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie"
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08.01.2009, 17:12
Beitrag: #7
RE: UStG vs. AO (Vorsteuerverg�tung)
Passt schon, - die hab ich gerade gegurgelt. *g*

Tja, - dann bleibt es wohl dabei.
Ich werde dennoch einen netten 2-Seiter ans Finanzamt schreiben, weil der Mandant das so haben m�chte.

Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.

Liebe Gr��e, die Catja

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08.01.2009, 17:18
Beitrag: #8
RE: UStG vs. AO (Vorsteuerverg�tung)
2-seiter?! krass ... bei mir k�m wohl nur ein 2-zeiler raus Big Grin

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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08.01.2009, 17:36
Beitrag: #9
RE: UStG vs. AO (Vorsteuerverg�tung)
Es ist der Wille des Mandanten, dass ich mich ausf�hrlich damit auseinandersetze und versuche, das Finanzamt zu �berzeugen.
Soll er haben d�rfen. (dass ich daf�r aber nicht mit ihm vor�s FG gehe, habe ich ihm auch schon gesagt).

Und f�r �nen 2-Zeiler stellt es sich so schlecht eine entsprechende Honorarrechnung. Das geht besser, wenn er eine Kopie des 2-seitigen Antrages samt sch�ner Rechnung kriegt. *grins*

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08.01.2009, 18:27
Beitrag: #10
RE: UStG vs. AO (Vorsteuerverg�tung)
Catja schrieb:Und f�r �nen 2-Zeiler stellt es sich so schlecht eine entsprechende Honorarrechnung. Das geht besser, wenn er eine Kopie des 2-seitigen Antrages samt sch�ner Rechnung kriegt. *grins*

Naja, mit 1,5fachem Zeilenabstand, ordentlicher Fu�leiste und Seitenr�ndern bekommt man die auch schnell voll. Allein eine Seite kann man ja mit Billigkeitsvortr�gen �ber die finanzielle Situation, die Finanzkrise und das unbedingte Erfordernis f�r den Mandanten vollmachen...
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