Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
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08.01.2009, 12:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.01.2009 14:22 von Dragon.)
Beitrag: #1
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Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
Hallo,
habe folgenden Fall: Deutscher ist mit einer Estin verheiratet. Die Ehefrau lebt mit dem Kind das ganze Jahr in Estland und erh�lt hier Gehalt und Honorare. Zzgl. erh�lt sie eine Art Elterngeld (Kinderzuschuss) vom dortigen Sozialamt. Bisher wurde Zusammenveranlagung in Deutschland durchgef�hrt. Soll auch dieses mal gurchgef�hrt werden. Soweit eigentlich auch kein Problem. Mein Problem ist folgendes: nach DBA-Estland sind das in Estland bezogene Gehalt und die Honorare in Deutschland mittels Progression zu ber�cksichtigen - kein Problem. Wie ist es nun aber mit dem "Elterngeld" dieses stellt in meinen Augen keine Eink�nfte dar, welche irgendwo im DBA-Estland genannt werden und w�ren somit nur in Estland zu versteuern (Art 21 DBA). Oder sehe ich hier was falsch? Edit: da falscher DBA-Art. zitiert war. Ciao Dragon |
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08.01.2009, 17:57
Beitrag: #2
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RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
Lohnersatzleistungen u.�. sind nie in einem DBA aufgef�hrt.
Ein DBA regelt ja "nur", welcher Staat das Besteuerungsrecht bei welchen Eink�nften hat. Sie sind aber trotzdem in der Steuererkl�rung zu ber�cksichtigen, soweit ich es in Erinnerung habe, w�re ja sonst auch nicht gerecht. |
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08.01.2009, 18:31
Beitrag: #3
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RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
Petz schrieb:Sie sind aber trotzdem in der Steuererkl�rung zu ber�cksichtigen, soweit ich es in Erinnerung habe, w�re ja sonst auch nicht gerecht. Hallo, nein, ich denke nicht. � 32b EStG ist abschlie�end und f�hrt nur steuerfreie Leistungen nach deutschem Recht auf. Vgl. Heinicke in Schmidt, � 32b Rn. 22 "Die Aufz�hlung in � 32b I Nr 1 ist abschlie�end, (...). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass � 32b Nr 1 stbare, aber stfreie Leistungen iSv �� 18, 19 oder � 22 Nr 1 erfasst." --> hier also schon durch die Auslandsherkunft keine Steuerbarkeit, i.�. keine Aufz�hlung bspw. "und �hnlicher Leistungen". Mfg showbee |
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08.01.2009, 18:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.01.2009 18:39 von Petz.)
Beitrag: #4
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RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
showbee schrieb:� 32b EStG ist abschlie�end und f�hrt nur steuerfreie Leistungen nach deutschem Recht auf. "abschlie�end" ist klar und unbestritten. "nur nach deutschem Recht" halte ich f�r fragw�rdig..... Wobei ich den Fall mit Elterngeld in der Praxis auch noch nit hatte, zugegeben. |
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08.01.2009, 18:48
Beitrag: #5
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RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
okay, ich habe nochmal nachgelesen.
Es hei�t in � 32b Abs. 1 Nr. 1b: Zitat:Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Das wird dort wohl nicht gezahlt worden sein...... Also kein Progressionsvorbehalt. |
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09.01.2009, 09:31
Beitrag: #6
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RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
Danke f�r die Antworten.
Elterngeld nach deutschem Recht wurde dort nicht gezahlt - also fall ich in diesem Fall aus der Progression heraus. Zitat:welcher Staat das Besteuerungsrecht bei welchen Eink�nften hat. Das war es was meine Frage ganz leicht beantwortet hat. Es handelt sich ganz einfach um keine aufgez�hlte Einkunftsart (Art. 21 DBA) und damit braucht dies auch nicht ber�cksichtigt werden. Danke nochmals f�r die Erleuchtung. Ciao Dragon |
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09.01.2009, 18:25
Beitrag: #7
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RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
Dragon schrieb:Es handelt sich ganz einfach um keine aufgez�hlte Einkunftsart (Art. 21 DBA) und damit braucht dies auch nicht ber�cksichtigt werden. M.E. im Ergebnis richtig, aber der L�sungweg nicht. H�tte sie ALG I oder �hnliches in Estland bezogen, h�tte das angesetzt werden m�ssen. |
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12.01.2009, 09:23
Beitrag: #8
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RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
Petz schrieb:H�tte sie ALG I oder �hnliches in Estland bezogen, h�tte das angesetzt werden m�ssen. Und unter welche Einkunftsart h�tte das erfasst werden sollen - n.s.A.? Problematisch an der Sache w�re ja dann, dass das ALG I in Deutschland "nur" der Progression unterworfen werden m�sste. Die nach deutschem Recht ermittelten Eink�nfte (hier aus n.s.A.) ebenso. Das w�rde f�r mich bedeuten, dass so etwas wie eine doppelte Progression durchgef�hrt werden m�ssen. Im �brigen die Einnahmen in Estland unterstehen aller einer dortigen "Einkommensteuer", d.h. alle Einnahmen werden versteuert im Gegensatz zu unseren Ersatzleistungen wurden hier also schon Steuern einbehalten. Ciao Dragon |
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12.01.2009, 09:36
Beitrag: #9
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RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
Dragon schrieb:Petz schrieb:H�tte sie ALG I oder �hnliches in Estland bezogen, h�tte das angesetzt werden m�ssen. Hi, nein, ALG aus dem Ausland stellt in D grunds�tzlich Eink�nfte aus nichtselbst�ndiger Arbeit dar (� 19 Nr. 1). Nur durch � 3 Nr. 2 wird ALG nach dt. SGB steuerfrei und durch � 32b EStG dann wieder unter Progressionsvb sortiert. Nie die Pr�fungsreihenfolge (subjektive stpfl., sachl. steuerpfl. (steuerbarkeit, keine Steuerbefr.)) durcheinander bringen! Wenn du also ein DBA h�ttest, in welchem die Besteuerung f�r AN Eink�nfte entgegen OECDMA D und nicht dem T�tigkeitsort zugewiesen werden, dann m�sstest du auch dortiges ALG in D erfassen. Mfg showbee |
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