Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
08.01.2009, 12:47 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.01.2009 14:22 von Dragon.)
Beitrag: #1
Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
Hallo,

habe folgenden Fall:
Deutscher ist mit einer Estin verheiratet. Die Ehefrau lebt mit dem Kind das ganze Jahr in Estland und erh�lt hier Gehalt und Honorare. Zzgl. erh�lt sie eine Art Elterngeld (Kinderzuschuss) vom dortigen Sozialamt.

Bisher wurde Zusammenveranlagung in Deutschland durchgef�hrt. Soll auch dieses mal gurchgef�hrt werden. Soweit eigentlich auch kein Problem.

Mein Problem ist folgendes: nach DBA-Estland sind das in Estland bezogene Gehalt und die Honorare in Deutschland mittels Progression zu ber�cksichtigen - kein Problem.

Wie ist es nun aber mit dem "Elterngeld" dieses stellt in meinen Augen keine Eink�nfte dar, welche irgendwo im DBA-Estland genannt werden und w�ren somit nur in Estland zu versteuern (Art 21 DBA). Oder sehe ich hier was falsch?

Edit: da falscher DBA-Art. zitiert war.

Ciao Dragon
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
08.01.2009, 17:57
Beitrag: #2
RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
Lohnersatzleistungen u.�. sind nie in einem DBA aufgef�hrt.
Ein DBA regelt ja "nur", welcher Staat das Besteuerungsrecht bei welchen Eink�nften hat.

Sie sind aber trotzdem in der Steuererkl�rung zu ber�cksichtigen, soweit ich es in Erinnerung habe, w�re ja sonst auch nicht gerecht.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
08.01.2009, 18:31
Beitrag: #3
RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
Petz schrieb:Sie sind aber trotzdem in der Steuererkl�rung zu ber�cksichtigen, soweit ich es in Erinnerung habe, w�re ja sonst auch nicht gerecht.

Hallo,

nein, ich denke nicht. � 32b EStG ist abschlie�end und f�hrt nur steuerfreie Leistungen nach deutschem Recht auf. Vgl. Heinicke in Schmidt, � 32b Rn. 22 "Die Aufz�hlung in � 32b I Nr 1 ist abschlie�end, (...). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass � 32b Nr 1 stbare, aber stfreie Leistungen iSv �� 18, 19 oder � 22 Nr 1 erfasst."

--> hier also schon durch die Auslandsherkunft keine Steuerbarkeit, i.�. keine Aufz�hlung bspw. "und �hnlicher Leistungen".

Mfg

showbee
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
08.01.2009, 18:36 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.01.2009 18:39 von Petz.)
Beitrag: #4
RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
showbee schrieb:� 32b EStG ist abschlie�end und f�hrt nur steuerfreie Leistungen nach deutschem Recht auf.

"abschlie�end" ist klar und unbestritten.

"nur nach deutschem Recht" halte ich f�r fragw�rdig.....

Wobei ich den Fall mit Elterngeld in der Praxis auch noch nit hatte, zugegeben.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
08.01.2009, 18:48
Beitrag: #5
RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
okay, ich habe nochmal nachgelesen.

Es hei�t in � 32b Abs. 1 Nr. 1b:
Zitat:Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Das wird dort wohl nicht gezahlt worden sein......

Also kein Progressionsvorbehalt.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
09.01.2009, 09:31
Beitrag: #6
RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
Danke f�r die Antworten.

Elterngeld nach deutschem Recht wurde dort nicht gezahlt - also fall ich in diesem Fall aus der Progression heraus.

Zitat:welcher Staat das Besteuerungsrecht bei welchen Eink�nften hat.

Das war es was meine Frage ganz leicht beantwortet hat. Es handelt sich ganz einfach um keine aufgez�hlte Einkunftsart (Art. 21 DBA) und damit braucht dies auch nicht ber�cksichtigt werden.

Danke nochmals f�r die Erleuchtung.

Ciao Dragon
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
09.01.2009, 18:25
Beitrag: #7
RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
Dragon schrieb:Es handelt sich ganz einfach um keine aufgez�hlte Einkunftsart (Art. 21 DBA) und damit braucht dies auch nicht ber�cksichtigt werden.

M.E. im Ergebnis richtig, aber der L�sungweg nicht.

H�tte sie ALG I oder �hnliches in Estland bezogen, h�tte das angesetzt werden m�ssen.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
12.01.2009, 09:23
Beitrag: #8
RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
Petz schrieb:H�tte sie ALG I oder �hnliches in Estland bezogen, h�tte das angesetzt werden m�ssen.

Und unter welche Einkunftsart h�tte das erfasst werden sollen - n.s.A.?

Problematisch an der Sache w�re ja dann, dass das ALG I in Deutschland "nur" der Progression unterworfen werden m�sste. Die nach deutschem Recht ermittelten Eink�nfte (hier aus n.s.A.) ebenso. Das w�rde f�r mich bedeuten, dass so etwas wie eine doppelte Progression durchgef�hrt werden m�ssen.

Im �brigen die Einnahmen in Estland unterstehen aller einer dortigen "Einkommensteuer", d.h. alle Einnahmen werden versteuert im Gegensatz zu unseren Ersatzleistungen wurden hier also schon Steuern einbehalten.

Ciao Dragon
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
12.01.2009, 09:36
Beitrag: #9
RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
Dragon schrieb:
Petz schrieb:H�tte sie ALG I oder �hnliches in Estland bezogen, h�tte das angesetzt werden m�ssen.

Und unter welche Einkunftsart h�tte das erfasst werden sollen - n.s.A.?

Problematisch an der Sache w�re ja dann, dass das ALG I in Deutschland "nur" der Progression unterworfen werden m�sste.

Hi,

nein, ALG aus dem Ausland stellt in D grunds�tzlich Eink�nfte aus nichtselbst�ndiger Arbeit dar (� 19 Nr. 1). Nur durch � 3 Nr. 2 wird ALG nach dt. SGB steuerfrei und durch � 32b EStG dann wieder unter Progressionsvb sortiert. Nie die Pr�fungsreihenfolge (subjektive stpfl., sachl. steuerpfl. (steuerbarkeit, keine Steuerbefr.)) durcheinander bringen!

Wenn du also ein DBA h�ttest, in welchem die Besteuerung f�r AN Eink�nfte entgegen OECDMA D und nicht dem T�tigkeitsort zugewiesen werden, dann m�sstest du auch dortiges ALG in D erfassen.

Mfg

showbee
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation