Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Option KU Regelung
28.01.2009, 15:56
Beitrag: #11
RE: Option KU Regelung
Kiharu schrieb:Trotz Stadie ja immer mit Vorsicht zu geniessen ist, w�rde ich in dem Fall meine Zustimmung erteilen. Meine Kommentare schweigen sich dazu gen��lich aus.
Jepp. Ich halte auch nicht viel von Ihm, - zumindest dann nicht, wenn ich nicht mal wieder gerade auf der Suche nach Mindermeinungen bin.
Ich geh�mal auf die Suche im "Pl�ckebaum".

Gru�, die Catja

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.01.2009, 16:32
Beitrag: #12
RE: Option KU Regelung
Den hatte ich auch schon am Wickel. Bin zumindest mal dr�ber geflogen und hab dort nichts entsprechendes gefunden. Aber vielleicht siehtst Du ja mehr als ich.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.01.2009, 16:42
Beitrag: #13
RE: Option KU Regelung
Nunja, man muss einfach mal den Sinn und Zweck der Bindung betrachten, mE soll der Unternehmer nicht st�ndig zwischen den Besteuerungsregimen hin- und herwechseln, wie es gerade passend erscheint (Stichwort Investitionen und VoSt Abzug). Also muss man �berlegen, wie man das zusammen bringt: Wenn die Unternehmereigenschaft endet, dann greift mitunter � 15a UStG ein und VoSt wird korrigiert, nur wenn er sp�ter ein neues Unternehmen neu begr�ndet, kann er nun nicht die restliche VoSt dann erneut geltend machen. Ergebnis = wenn selbst beim immer regelbesteuerten Unternehmer ein Bruch stattfindet, dann muss das auch f�r den ehem. KU gelten. Also keine Fortwirkung der Bindung (mE) nach Beendigung und Neubeginn eines anderen Unternehmens.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.01.2009, 17:16
Beitrag: #14
RE: Option KU Regelung
Also um meinen Standpunkt nun hier weiter zu diskutieren : Tongue

Es kann durchaus sein, dass im ersten Jahr der Umsatz �ber 17500,-- � liegt und trotzdem die Kleinunternehmer-Regel Anwendung findet, weil der voraussichtliche Umsatz ( also der bei Aufnahme der unternehmerischen T�tigkeit gesch�tzte) unter 17.500,-- � lag.
(vgl Abschnitt 246 Abs. 4 UStR)

Hat man das Kreuz im Fragebogen zur erstmaligen steuerlichen Erfassung bei "ich liege voraussichtlich unter den 17.500,-- �" gemacht und gibt dann eine Voranmeldung mit Umsatzsteuer und vorsteuer ab, dann gilt das halt nach Abschnitt 247 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Satz 2 UStR als Option.

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.01.2009, 17:33
Beitrag: #15
RE: Option KU Regelung
Jive, auch hier: Darum gehts nicht!!!

Nochmal langsam, wie dr�ben:

Freundin F hat in 2002 Gewerbe angemeldet.
Lass sie von mir aus in 2002 angekreuzt haben sie sei KU.
Jahresumsatz 2002 war dann 20.000 Euronen
Folge: Kein KU mehr m�glich ab 2003

So, 2004 meldet sie das Gewerbe ab.

Und 2008 ein neues Gewerbe an.
Was ist sie jetzt, in 2008? KU? Regelbesteuernder Unternehmer?

W�rde, wenn sie 2002/2003/2004 zur USt optiert hat, also Ums�tze unter 17500 Euronen erzielt h�tte, aber trotzdem USt abgef�hrt h�tte, die Bindungswirkung (5 Jahre) auch f�r das 2008 angemeldete Gewerbe gelten, mit dem Resultat dass sie die KU-Regel nicht anwenden kann?

-----------------
LG
Clematis
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.01.2009, 17:44
Beitrag: #16
RE: Option KU Regelung
Zitat:W�rde, wenn sie 2002/2003/2004 zur USt optiert hat, also Ums�tze unter 17500 Euronen erzielt h�tte, aber trotzdem USt abgef�hrt h�tte, die Bindungswirkung (5 Jahre) auch f�r das 2008 angemeldete Gewerbe gelten, mit dem Resultat dass sie die KU-Regel nicht anwenden kann?

Doofes Beispiel, da bei diesem Beispiel die 5 Jahre bereits 2006 abgelaufen sein w�rden. Daher w�rde es in diesem Beispiel keine Probleme geben.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.01.2009, 17:45
Beitrag: #17
RE: Option KU Regelung
Clematis schrieb:Freundin F hat in 2002 Gewerbe angemeldet.
Lass sie von mir aus in 2002 angekreuzt haben sie sei KU.
Jahresumsatz 2002 war dann 20.000 Euronen
Folge: Kein KU mehr m�glich ab 2003

So, 2004 meldet sie das Gewerbe ab.
Und 2008 ein neues Gewerbe an.
Was ist sie jetzt, in 2008? KU? Regelbesteuernder Unternehmer?

Das ist aber auch nicht der Fall vom Opa! Hier liegt keine Option zur Regelbesteuerung eines KU vor, sondern der Anwendungsbereich des KU ist hier ab 2003 verlassen. Also kein Verzicht auf KU Regelung an die man gebunden sein kann, also keinerlei Bindungswirkung.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.01.2009, 17:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.01.2009 17:55 von Jive.)
Beitrag: #18
RE: Option KU Regelung
Nu hab auch ich es kapiert .....Rolleyes

F�r das obere Beispiel ein ganz klare gr�nes Licht f�r die KU Regel von mir.

Ich mache aber auch mal ein Beispiel .. die erstmalige Gr�ndung kann ja auch in 2004 erfolgt sein.... denn ich habe keine jahreszahl im Thread der jurathek entdecken k�nnen.( Weiss auch nicht ob diese beiden Threads im Zusammenhang stehen)


2004 Gr�ndung und Kreuz bei KU im Fragebogen

f�r 04 trotzdem Voranmeldungen abgegeben und damit optiert.

Sofern das Unternehmen nicht beendet wurde befindet sich F immer noch in der 5 J�hrigen sperrfrist.

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.01.2009, 18:09
Beitrag: #19
RE: Option KU Regelung
Und genau darum gehts-die Freundin im Thread in der Jurathek hat das ERSTE Gewerbe (keine KU m�glich, da Umsatzgrenze �berschritten) abgemeldet, und 2 Jahre SP�TER hat sie ein NEUES Gewerbe angemeldet.
Hier kein Problem, KU auch f�r das zweite, neue Gewerbe m�glich.

ABER:
Wenn jetzt im ERSTEN Gewerbe zur USt optiert wurde, dann wurde das Gewerbe abgemeldet, und zwei Jahre sp�ter wird ein neues, anderes Gewerbe angemeldet-greift dann immer noch die Bindungswirkung des ERSTEN Gewerbes?

-----------------
LG
Clematis
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.01.2009, 18:21
Beitrag: #20
RE: Option KU Regelung
Genau das ist der springende Punkt. Und am ehesten kann ich mich @tosch�s kollegen anschlie�en:
"Auskunft des Kleinunternehmerspezialisten der OFD Stuttgart:

Er vertritt die Auffassung, dass bei Wiederaufnahme der fr�heren unternehmerischen T�tigkeit - also gleicher Gesch�ftsinhalt - die Option weiterhin gilt. Das Unternehmen wird in diesem Fall nur als ruhend betrachtet. Bei Aufnahme einer g�nzlich anderen unternehmerischen T�tigkeit hat der U wieder die M�glichkeit, die KU-Regelung zu beanspruchen."

Nur wer will genau unterscheiden, ob es derselbe Gesch�ftsinhalt ist?
Erst hie� es Fu�pflegesalon, jetzt mobile Pedik�re. Aus der Tischlerei wird eine M�belschreinerei usw.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation