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Hinzurechnung ab 2008
23.02.2009, 14:57
Beitrag: #1
Hinzurechnung ab 2008
Hallo,

sitze gerade an einer Bilanz 2008 und k�mpfe mit den neuen Hinzurechnungen. Wie sieht das eigentlich mit Standmieten bei Messeveranstaltungen aus? Firma X ist eine Durchf�hrungsgesellschaft und hat ca. 2 Mio an Standgelder f�r divers. Messen im In- und Ausland bezahlt. Diese hat sie in der Regel weiterbelastet mit diversen weiteren Leistungen. Gewinn ca. 200 Tsd. EUR. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die 2 Mio wieder hinzuzurechnen sind und zwar als Mieten f�r unbewegl. WG (65%)?

Das sind dann ja mal ca. 36.000 mehr GewSt.

LG Torsten

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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23.02.2009, 16:16
Beitrag: #2
RE: Hinzurechnung ab 2008
Da das Gesetz zun�chst von der Vermietung unbeweglicher WG spricht, scheinen mir Standmieten aufzuteilen:
unbewegliche WG (65% hinzuzurechnen) - reine Fl�chenvermietung
Nutzung bewegliche WG (25% hinzuzurechnen) (Technikgestellung, M�belgestellung)
sonstige Leistungen (keine Hinzurechnung) (Reinigung, Energielieferung usw.

Kommt halt immer darauf an, wof�r die Standmiete tats�chlich gezahlt wird. I.d.R. jedenfalls nicht nur reine Miete!

schönen Tag noch

phönix
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23.02.2009, 17:58
Beitrag: #3
RE: Hinzurechnung ab 2008
ph�nix schrieb:Da das Gesetz zun�chst von der Vermietung unbeweglicher WG spricht, scheinen mir Standmieten aufzuteilen:
unbewegliche WG (65% hinzuzurechnen) - reine Fl�chenvermietung
Nutzung bewegliche WG (25% hinzuzurechnen) (Technikgestellung, M�belgestellung)
sonstige Leistungen (keine Hinzurechnung) (Reinigung, Energielieferung usw.

Kommt halt immer darauf an, wof�r die Standmiete tats�chlich gezahlt wird. I.d.R. jedenfalls nicht nur reine Miete!

Hallo,

na ja, ich habe z.B. eine Rechnung der Stadt K�ln da steht nur drauf Standmiete f�r den Zeitraum vom 21.-24.5.08 250.000,- EUR. Was soll ich da aufteilen, da gibt es m.E. nichts aufzuteilen.

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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24.02.2009, 09:13
Beitrag: #4
RE: Hinzurechnung ab 2008
Gibt es keinen Vertrag bzw. AGB�s im Zusammenhang mit der Rechnung? Im Zweifel m�sste man Sch�tzen.

Ciao Dragon
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24.02.2009, 11:37
Beitrag: #5
RE: Hinzurechnung ab 2008
Im Endeffekt ist es doch �ber die Steuern das Geld des Mandanten, das gef�hrdet ist. Wenn der Mandant daran interessiert sein sollte, nur die zutreffenden Steuern zu zahlen, sollte er sich auf den Weg machen, in einer Anlage zur Rechnung eine Auflistung der erhaltenen Leistungen zu bekommen. Wenn die leistungen sich aus der Anlage zur Rechnung betragsm��ig aufteilen lassen - o.k - ansonsten muss halt gesch�tzt werden, dass sehe ich wie Dragon.

schönen Tag noch

phönix
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24.02.2009, 15:15
Beitrag: #6
RE: Hinzurechnung ab 2008
ph�nix schrieb:Im Endeffekt ist es doch �ber die Steuern das Geld des Mandanten, das gef�hrdet ist. Wenn der Mandant daran interessiert sein sollte, nur die zutreffenden Steuern zu zahlen, sollte er sich auf den Weg machen, in einer Anlage zur Rechnung eine Auflistung der erhaltenen Leistungen zu bekommen. Wenn die leistungen sich aus der Anlage zur Rechnung betragsm��ig aufteilen lassen - o.k - ansonsten muss halt gesch�tzt werden, dass sehe ich wie Dragon.

Hallo,

wer ist nicht daran interessiert nur die Steuer zu bezahlen die zutreffend ist. Aber das ist ja ein anderes Problem, dass die Standmiete im Prinzip mehrmals versteuert werden muss. Zwar mit unterschiedlichen %-S�tzen aber es findet m.E. eine echte Doppelbesteuerung statt.

Und im vorliegenden Fall gibt es auch keine Aufteilung weil nichts weiter dazu geliefert oder an Leistungen erbracht wird. Im Gegenteil, mein Mandant investiert noch ca. 1 Mio und erbringt an den Aussteller Y eine Werklieferung eines Messestandes mit entsprechenden weiteren Betreuungen etc. Na mal sehen was die anderen Mieten an Aufteilungspotential mitbringen.

Danke LG Torsten

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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24.02.2009, 17:57 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.02.2009 17:58 von phönix.)
Beitrag: #7
RE: Hinzurechnung ab 2008
tolledeu schrieb:Aber das ist ja ein anderes Problem, dass die Standmiete im Prinzip mehrmals versteuert werden muss. Zwar mit unterschiedlichen %-S�tzen aber es findet m.E. eine echte Doppelbesteuerung statt.

Das war doch Beratern wie auch Gesetzgeber schon von Anfang an klar. Aber der Gesetzgeber hat es durchgezogen.

Im Kollegenkreis gibt es einen Mandanten (GmbH), die aus Anmietung und Untervermietung eines Gro�-Objekts bei 20 Mio Umsatz pro Jahr 200.000 Gewinn machte. Bis zur G�ltigkeit der neuen Hinzurechnungsvorschrift. Der Vertrag l�uft noch 6 Jahre...Erweiterte K�rzung gibt es aus bestimmten Gr�nden nicht. Nichts mehr gestaltbar.

Wie das aktuelle Ergebnis allein in der Gewerbesteuer lautet, kann sich jeder selbst ausrechnen...

schönen Tag noch

phönix
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25.02.2009, 15:49
Beitrag: #8
RE: Hinzurechnung ab 2008
Wenn es auch nicht weiterhilft, hier mal ein Extrem-Beispiel aus einer Fortbildung:

Juwelier betreibt Ladengesch�ft in bester City-Lage.

Gewinn 2008: 24.000 �
Umsatz 2008: 3.000.000 �
Ladenmiete 2008: 1.200.000 �
Hebesatz 440 %

L�sung:

Hinzurechnung: 1.200.000 Ladenmiete x 65 % = 780.000 � abzgl. 100.000 � = 680.000 � x 25 % = 170.000 �

Gewinn: 24.000 �
+ Hinzurechnung: 170.000 �
= Gewerbeertrag: 194.000 �
- Freibetrag 24.500 �
verbleiben 169.500 �
x 3,5 % = 5.932 �
x 440 % = 26.100 � Gewerbesteuer

Ergebnis: Die zu zahlende Gewerbesteuer ist h�her als der Gewinn.....
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25.02.2009, 16:11
Beitrag: #9
RE: Hinzurechnung ab 2008
Petz schrieb:Die zu zahlende Gewerbesteuer ist h�her als der Gewinn.....

wie w�rdet Ihr in diesen F�llen entscheiden, wenn ein Antrag auf abweichende Festsetzung oder Erlass gestellt w�rde?

Ich meine, ist schon klar, dass die Veranlagungsbeamten das nicht verbockt haben, sondern das BMF mit dem m.E. unsinnigen Gesetzesvorschlag. Aber irgendwie muss doch auch die Verwaltung auf die Realit�t reagieren und die �berma�besteuerung wenigstens zur Kenntnis nehmen.

schönen Tag noch

phönix
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25.02.2009, 20:59 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.02.2009 21:24 von Petz.)
Beitrag: #10
RE: Hinzurechnung ab 2008
keine Ahnung....

Wird wohl irgendwann mal eine Verwaltungsanweisung kommen, wenn denn solche F�lle des �fteren vorkommen sollten.

Noch l�uft Gewerbesteuer 2008 bei uns ja noch nicht einmal.....

Gab's da vor Jahren nicht mal ein Urteil, dass nur die H�lfte des Einkommens (oder was war es ?) besteuert werden darf ???

Die beim BFH und BVerfG anh�ngigen Verfahren bekommen Zuwachs, nehme ich mal an.
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