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das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
03.03.2009, 11:57
Beitrag: #31
RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Opa schrieb:Und dann rufen sie mich an, da� sie auf die Unterlagen von Mandant X warten. und wenn ich sage, da� die im selben Brief wie die Unterlagen von Y und Z waren (die aber im FA da sind), behaupten sie immer noch es w�ren keine Unterlagen bei ihnen eingetroffen. So was nervt mich.

Ach, das gabs doch schon bei den selben Steuerpflichtigen. Wie oft "verschwanden" UStE und FuE die man einfach der Ehegattensteuererkl�rung oben drauf gelegt hatte. Selbst deutlichste Trennungen in Heftstreifen halfen oft nichts, die Erkl�rungen zur abweichenden Steuernummer eines Ehegatten waren "weg"! Abhilfe: Musterbrief schreiben. Also dick und fett nur schreiben "erhalten Sie die StE f�r die folgenden Steuernummern...", denn Briefe werden in jedem Fall gelesen und nicht "wegsortiert".
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03.03.2009, 12:46
Beitrag: #32
RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Alle Unterlagen zu einer Erkl�rung sind mit einem Anschreiben getrennt in einer Klarsichtfolie. Mehr kann ich nicht tun, sollen sie doch ihren S...haufen mal in Ordnung bringen. Mich nervt nur die Dreistigkeit: "Wir haben definitiv keine Unterlagen." Und 4-5 Wochen sp�ter sind die Unterlagen auf einmal da. Sad
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03.03.2009, 14:06
Beitrag: #33
RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Mich nerven diese Anrufe, dass die USt-Erkl�rung oder so fehlt.
Nachschicken w�re ja so kein Problem, aber das Formular muss ja erst noch vom Mandanten unterschrieben werden...also erst zum Mandant, mit der Bitte um erneute Unterschrift (der sich dann fragt, wieso der Berater das vergessen hatte...), und von dort weiter ans FA.

Zu den verlorenen Unterlagen:
Hab mal ein Verkehrwertgutachten ans FA geschickt, mich dann mit dem Bearbeiter noch dr�ber unterhalten, aber nicht geeinigt.
Er wollte sich�s nochmal anschaun.
Ein drieviertel Jahr sp�ter-immer noch nichts vom Bearbeiter geh�rt.
Also hab ich angerufen: "Welches Gutachten? Ich hab kein Gutachten?"
Klasse, oder?
Wieder ein dreiviertel Jahr sp�ter war�s kommentarlos bei der Post...

-----------------
LG
Clematis
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03.03.2009, 14:11
Beitrag: #34
RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
USt-, GewSt- Erkl�rungen kann man doch per Elster in authentifizierter Form senden. Spart doch etwas den Aufwand und den Papierberg.
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03.03.2009, 14:37
Beitrag: #35
RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Opa schrieb:USt-, GewSt- Erkl�rungen kann man doch per Elster in authentifizierter Form senden. Spart doch etwas den Aufwand und den Papierberg.
Wobei mir der Sinn des Ganzen (also speziell f�r mich) nicht ganz klar ist. Wenn ich ohne Authentifizierung �bermittle, mu� der Mandant die Erkl�rung unterschreiben und an das FA schicken. F�r mich also kein Aufwand. Mit Authentifizierung schickt er sie (oder ein anderes Dokument) an mich zur�ck, damit ich die Best�tigung der Richtigkeit in den Akten habe. Das mu� ich dann lochen, abheften und es nimmt Platz weg. Verursacht also Aufwand.

Oder bietet mir das Verfahren irgendwelche Vorteile, die ich nicht kenne?

Gru�

towel day
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03.03.2009, 15:04
Beitrag: #36
RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
towel day schrieb:Mit Authentifizierung schickt er sie (oder ein anderes Dokument) an mich zur�ck, damit ich die Best�tigung der Richtigkeit in den Akten habe.
N�, halte ich f�r �berfl�ssigen Papierkram.
Authentifiziertes Elstern geht am schnellsten - und unb�rokratischsten.
Ich schicke doch nur eine Erkl�rung ans Finanzamt, deren Inhalt ich vorher mit dem Mandanten abgesprochen habe.
Der Mandant bekommt seine Ausfertigung der Steuererkl�rung. Damit hat er alles, wovon er Kenntnis haben muss. Wenn er dann irgendwann feststellt, der Inhalt passt ihm nicht, kann er das immer noch mitteilen.
Und mit der Unterschrift best�tigt der Mandant nicht die Richtigkeit - davon haben die meisten eh keine Ahnung - sondern nur seine Kenntnis.
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03.03.2009, 15:14
Beitrag: #37
RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Sehe ich auch so. Ich habe ein Schriftst�ck, da� er mir gegen�ber alle Angaben wahrheitsgem�� usw. ... gemacht hat. Das Schreiben kann auch f�r mehrere Jahre gelten.
Die Erkl�rungen schicke ich dann sp�ter in auth. Form zum FA. Sp�ter eine ggf. vergessen USt Erkl�rung kann man dann auch noch problemlos hinterherschicken.
Der gr��te Vorteil ist eben, da� man die Erkl�rung nach dem Mandantenbesuch erstellen kann und ohne nochmaliges kontaktieren dann zum FA senden kann. Denn die normale Elster Erkl�rung m�sste der Mandant ja sonst nochmal unterschreiben. Gerade bei mir ist dies eine gro�e Arbeitserleichterung, da ich viele Mandanten habe, die nicht vor Ort sind.
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03.03.2009, 15:54
Beitrag: #38
RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Opa schrieb:Denn die normale Elster Erkl�rung m�sste der Mandant ja sonst nochmal unterschreiben. Gerade bei mir ist dies eine gro�e Arbeitserleichterung, da ich viele Mandanten habe, die nicht vor Ort sind.
Schicken Sie dem Mandanten eine Kopie der Erkl�rung? Wenn ja, ist es doch kein Aufwand, die verk�rzte Erkl�rung mitzuschicken.

Ohne Best�tigung durch die Unterschrift des Mandanten sehe ich da massive Haftungsgefahren. Irgendwann hei�t es, "das hat der StB alles ohne meine Wissen und ohne meine Zustimmung in die Erkl�rung geschrieben". Und ohne Dokumentation schaut man da alt aus. Unterschreibt der Mandant die Erkl�rung, kann er sich darauf m.E. schwerlich berufen.

Die F�lle wird es sicher nicht sehr oft geben und nicht bei jedem. Aber es wird sie geben.

Gru�

towel day
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03.03.2009, 16:32 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.03.2009 16:33 von Petz.)
Beitrag: #39
RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Auch wenn es nicht ganz hierher passt:

Bitte die E?'s per Elster ?tteln..... (ab VZ 2008 kann man E�R auch getrennt von der ESt �bermitteln)

Und ESt mit vielen Anlagen AUS auch.....
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03.03.2009, 16:33
Beitrag: #40
RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Zitat:Schicken Sie dem Mandanten eine Kopie der Erkl�rung? Wenn ja, ist es doch kein Aufwand, die verk�rzte Erkl�rung mitzuschicken.
Nein, wovon denn auch eine Kopie? Die verk�rzte Erkl�rung wird ja gar nicht ausgedruckt, und wenn, k�nnte der Mandant sowieso nicht viel damit anfangen.

Zitat:Ohne Best�tigung durch die Unterschrift des Mandanten sehe ich da massive Haftungsgefahren.
Wozu gibt es denn das authentifizierte Verfahren. Der kleine Privatmann wird es kaum nutzen.
Ich habe zumindest eine Erkl�rung, da� der Mandant mir gegen�ber alle Angaben wahrheitsgem�� gemacht hat.

Zitat:Irgendwann hei�t es, "das hat der StB alles ohne meine Wissen und ohne meine Zustimmung in die Erkl�rung geschrieben".
Das m�sste er mir erstmal nachweisen, da� ich verkehrte Angaben gemacht h�tte, au�erdem gibt es ja zu den meisten Dingen einen Beleg. Viel k�nnte ich mir gar nicht ausdenken.
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