Urteil Entfpsch. u. Einspruch
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10.03.2009, 12:05
Beitrag: #2
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RE: Urteil Entfpsch. u. Einspruch
1. Ein Einspruch reicht, solange dieser nichts mit der Entfernungspauschale zu tun hatte ist diesem auch nicht durch den geänderten Bescheid abgeholfen worden. Dass im Änderungsbescheid nichts vom Einspruch steht hat technische Gründe. Die Änderung erfolgte automatisch, der Erläuterungtext hätte manuell eingefügt werden müssen. Ändert aber nichts daran, dass der erste Einspruch nicht erledigt ist.
2. Es reicht einfach eine Erweiterung des ursprünglichen Einspruches unter Hinweis auf das BFH-Urteil zur EWT. Merke: Festsetzung ist durch den Einspruch in allen Punkten offen und jederzeit erweiterbar. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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