Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Rückdatierte Krankmeldung
11.03.2009, 10:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.03.2009 10:32 von Clematis.)
Beitrag: #2
RE: Rückdatierte Krankmeldung
Naja, die Ganztagskraft muss unverzüglich bzw spätestens am dritten Krankheitstag eine entsprechende Krankmeldung vorlegen, sonst akzeptierts auch sie KK nicht, glaub ich!

Und den Unfallverursacher kannst Du nur für Deinen Schaden haftbar machen, also Kosten Lohnfortzahlung (incl AG-Anteil usw) ./. Erstattung KK!

Beantragst Du keine ERstattung KK bist Du Deiner Schadensminderungspflicht (??) nicht nachgekommen, und der Unfallverursacher zahlt nur vermindert(??)

-----------------
LG
Clematis
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
Rückdatierte Krankmeldung - tosch - 11.03.2009, 10:15
RE: Rückdatierte Krankmeldung - Clematis - 11.03.2009 10:30
RE: Rückdatierte Krankmeldung - 2ndReality - 23.03.2009, 12:06

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation