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Handwerkerleistungen vor Bezug !
11.07.2007, 22:11 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.07.2007 22:13 von Petz.)
Beitrag: #9
RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
Vorwitzig schrieb:Als Finanzbeamtin w�rde ich wahrscheinlich im Zweifel erst mal ablehnen
Vorwitzig schrieb:Als Steuerberaterin sag ich nat�rlich im Zweifel erst mal:
Tztztz....., kein Wunder, dass die �mter mit Einspr�chen �bersch�ttet werden.... Big GrinBig GrinBig Grin

Aber n�tzt wohl nix: Erstmal muss abgelehnt werden, bis das richterlich entschieden ist und wir alle wissen, was der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat.

Wieso m�ssen eigentlich immer erst Gerichte entscheiden, wieso kann man das nicht gleich ins Gesetz schreiben ?

Ich fange an zu philosophieren......
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Handwerkerleistungen vor Bezug ! - Jigsaw - 11.07.2007, 19:38
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