Kleine Frage zum neuen ErbStG
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23.03.2009, 13:18
Beitrag: #3
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RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG
Naja.. ich hab hier ein Berliner Testament .. EF ist Alleinerbin.
Der Sohn soll nach dem Tode des längerlebenden das Haus bekommen. Jetzt soll der Sohn das Haus ( wo derzeit die EF wohnt) aber schon jetzt bekommen... EF will sich den Nießbrauch vorbehalten. Eine Kettenschenkung liegt also nicht vor.... und auch § 42 AO finde ich greift nicht wirklich .... Die Frage ist halt nur, ob das verschenken unter Nießbrauchsvorbehalt und wohnen bleiben die Steuerfreiheit zerdeppert .... lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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Nachrichten in diesem Thema |
Kleine Frage zum neuen ErbStG - Jive - 19.03.2009, 11:54
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Lemgun - 21.03.2009, 12:11
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Jive - 23.03.2009 13:18
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Opa - 23.03.2009, 13:40
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Jive - 23.03.2009, 14:49
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Lemgun - 25.03.2009, 19:51
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Jive - 26.03.2009, 14:50
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Lemgun - 26.03.2009, 20:09
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - zaunkönig - 27.03.2009, 09:33
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Jive - 27.03.2009, 23:33
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