Kleine Frage zum neuen ErbStG
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26.03.2009, 14:50
Beitrag: #7
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RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG
Die Ehefrau bekommt das Grundstück ja auch von todes wegen ...
die frage ist, ob die darauffolgende Schenkung an den sohn die Befreiung kaputt macht. lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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Kleine Frage zum neuen ErbStG - Jive - 19.03.2009, 11:54
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Lemgun - 21.03.2009, 12:11
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Jive - 23.03.2009, 13:18
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Opa - 23.03.2009, 13:40
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RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Jive - 26.03.2009 14:50
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Lemgun - 26.03.2009, 20:09
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - zaunkönig - 27.03.2009, 09:33
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Jive - 27.03.2009, 23:33
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