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Kleine Frage zum neuen ErbStG
26.03.2009, 20:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.03.2009 20:29 von Lemgun.)
Beitrag: #8
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG
Achso, sorry.

Hm, muss mal Sätze 2 bis 4 ein wenig lesen:

Zitat:2 Ein Erwerber kann die Steuerbefreiung nicht in Anspruch nehmen, soweit er das begünstigte Vermögen auf Grund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers oder einer rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers auf einen Dritten übertragen muss. 3 Gleiches gilt, wenn ein Erbe im Rahmen der Teilung des Nachlasses begünstigtes Vermögen auf einen Miterben überträgt. 4 Überträgt ein Erbe erworbenes begünstigtes Vermögen im Rahmen der Teilung des Nachlasses auf einen Dritten und gibt der Dritte dabei diesem Erwerber nicht begünstigtes Vermögen hin, das er vom Erblasser erworben hat, erhöht sich insoweit der Wert des begünstigten Vermögens des Dritten um den Wert des hingegebenen Vermögens, höchstens jedoch um den Wert des übertragenen Vermögens.
Satz 2 trifft nicht zu, ein Übertragen-Müssen liegt nicht vor.
Satz 3 wohl auch nicht, da durch das Berliner Testament der Sohn kein Miterbe geworden ist.
Satz 4 wohl ebenfalls nicht.

Wo ist der Haken? *grübel

Nach dem letzten Satz ist laut dem nackten Gesetzestext nur die weitere Selbstnutzung von 10 Jahren Voraussetzung. Scheint also wirklich zu funktionieren, ohne dass die Steuerbefreiung kaputt geht.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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Kleine Frage zum neuen ErbStG - Jive - 19.03.2009, 11:54
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Lemgun - 26.03.2009 20:09

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