Kleine Frage zum neuen ErbStG
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27.03.2009, 09:33
Beitrag: #9
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RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG
Hallo,
@lemgun sieht das schon ganz richtig. Der Gesetzgeber hat keine Behaltensfrist an den Erben vorgeschrieben, sondern lediglich die Selbstnutzung über 10 Jahre als Voraussetzung festgeschrieben. Die anzitierte Zwangsübertragung aufgrund Vermächtnis oder Auflage durch den Erblasser soll hier nur klarstellen, dass der Begünstigte von vornherein in der begünstigten Position des verpflichteten Erben aufgeht. Einem Eigentumsübergang nach erfolgter Erbschaft unter Vorbehalt des Nießbrauchs (Selbstnutzung) ist somit unschädlich. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Kleine Frage zum neuen ErbStG - Jive - 19.03.2009, 11:54
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Lemgun - 21.03.2009, 12:11
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Jive - 23.03.2009, 13:18
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Opa - 23.03.2009, 13:40
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RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Jive - 26.03.2009, 14:50
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Lemgun - 26.03.2009, 20:09
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - zaunkönig - 27.03.2009 09:33
RE: Kleine Frage zum neuen ErbStG - Jive - 27.03.2009, 23:33
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