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Urteil Entfpsch. u. Einspruch
01.04.2009, 08:59
Beitrag: #9
RE: Urteil Entfpsch. u. Einspruch
m.E. greift hier die allg. Verjährungsfrist. Ich habe diese Fälle jetzt im Februar problemlos durchbekommen. Auch andersherum, gar keine WK beantragt, weil keine Überschreitung des AN PB, jetzt kompl. WK nacherklärt (Entfpsch. u. sonst. WK). Es waren aber nicht viele und vielleicht hatte der Bearbeiter auch nur einen guten Tag.

Danke @Kiharu
Mit der Antwort hatte ich fast nicht gerechnet. Mal sehen, ob es das FA genauso sieht.
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Urteil Entfpsch. u. Einspruch - Opa - 10.03.2009, 11:50
RE: Urteil Entfpsch. u. Einspruch - Opa - 01.04.2009 08:59

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