Elterngeld und Progression
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14.04.2009, 15:05
Beitrag: #9
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RE: Elterngeld und Progression
Aua, jetzt sehe ich gerade, daß ich diesen Sachverhalt gleich auf die Unterhaltsleistungen übertragen habe. Also Vater unterhaltspflichtig gegenüber Kindesmutter -> Kindesmutter hat nur ca. 400,- Elterngeld -> habe nur 100,- als Bezug angegeben, obwohl die Bescheinigung über 400,- beilag -> das FA hat es geschluckt. Im Bescheid wurden nur die 100,- als eigene EK bzw. Bezüge der Mutter berücksichtigt.
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