Elterngeld und Progression
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14.04.2009, 16:47
Beitrag: #11
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RE: Elterngeld und Progression
Zitat:Logisch, denn es ist ja unstreitig, dass der Grundbetrag nicht als Bezug anzusetzen istSehe ich eigentlich anders. "Bezüge" umfasst m.E. alles was der bedürftigen Person an Geld zur Deckung des Lebensunterhalts zur Verfügung steht. Nicht nur Lohnerstzleistungen, sondern auch ALG II, Mutterschaftsgeld, Bafög usw. Warum sollte jetzt der Grundbetrag nicht dazu gehören? |
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