Elterngeld und Progression
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16.04.2009, 16:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.04.2009 16:25 von meyer.)
Beitrag: #15
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RE: Elterngeld und Progression
Kiharu schrieb:Stutzig macht mich das Aktenzeichen. Das "B" steht eigentlich für NZB oder AdV-Verfahren. Also beides eigentlich nicht wirklich Verfahren, welche eine Zwangsruhe begründen würden.Warum sollte die Zwangsruhe auf Revisionen beschränkt sein? § 363 AO spricht doch allgemein von "Verfahren" und das umfasst doch eigentlich alle Verfahren vor den entsprechenden Gerichten? Ich habe jedenfalls noch nichts Gegenteiliges gelesen. |
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