Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Abgabefrist 30.09. statt 31.05. bei StB?
22.04.2009, 11:04
Beitrag: #5
die Regelung f�r die Steuererkl�rung 2006:
Steuererkl�rungsfristen f�r 2006: Die obersten Finanzbeh�rden der L�nder haben die Abgabefrist f�r die Steuererkl�rungen 2006 (grunds�tzlich 31. Mai 2007) und die Fristverl�ngerungen (f�r Steuerberater bis zum 31. Dezember 2007) bekanntgegeben. - Verw.; Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbeh�rden der L�nder vom 2.1.2007, z.B. FinMin Baden-W�rttemberg 2.1.2007, 3 - S 032.0/31; SIS 07 00 45

Fundstelle 1 von 17:

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbeh�rden der L�nder
2.1.2007, o. Az.
Steuererkl�rungsfristen f�r 2006
��:[AO 1977] � 149 Abs. 2
SIS 07 00 45
BStBl 2007 I S. 89

[...]

Fundstelle 4 von 17:

FinBeh Berlin 2.1.2007, S 0320 - 2/2006
Steuererkl�rungsfristen f�r 2006
��:[AO 1977] � 149 Abs. 2
SIS 07 00 45
BStBl 2007 I S. 89

[...]

Zitiert in ... / ge�ndert durch ...
BMF 25.4.2007, SIS 07 24 80, Landwirtschaftliche Buchstellen, Steuererkl�rungsfristen: In ...
OFD Rheinland 16.10.2007, SIS 08 07 41, Land- und Forstwirte, Einkommensteuerveranlagung, ...


1. Steuererkl�rungen f�r das Kalenderjahr 2006

2. Fristverl�ngerung

I. Abgabefrist f�r Steuererkl�rungen

(1) F�r das Kalenderjahr 2006 sind die Erkl�rungen

- zur Einkommensteuer - einschlie�lich der Erkl�rungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen f�r die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags -,

- zur K�rperschaftsteuer - einschlie�lich der Erkl�rungen nach �� 27, 28, 37 und 38 des K�rperschaftsteuergesetzes, zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags sowie f�r die Zerlegung der K�rperschaftsteuer -,

- zur Gewerbesteuer - einschlie�lich der Erkl�rungen zur gesonderten Feststellung des vortragsf�higen Gewerbeverlustes sowie f�r die Zerlegung des Steuermessbetrags -,

- zur Umsatzsteuer sowie

- zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach � 18 des Au�ensteuergesetzes

nach � 149 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO)

bis zum 31.5.2007

bei den Finanz�mtern abzugeben.

(2) Bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, endet die Frist nicht vor Ablauf des dritten Monats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2006/2007 folgt.

II. Fristverl�ngerung

(1) Sofern die vorbezeichneten Steuererkl�rungen durch Personen, Gesellschaften, Verb�nde, Vereinigungen, Beh�rden oder K�rperschaften im Sinne der �� 3 und 4 StBerG angefertigt werden, wird die Frist nach � 109 AO allgemein

bis zum 31.12.2007

verl�ngert. Bei Steuererkl�rungen f�r Steuerpflichtige, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln (Abschn. I Abs. 2), tritt an die Stelle des 31.12.2007 der 31.3.2008.

(2) Es bleibt den Finanz�mtern vorbehalten, Erkl�rungen mit angemessener Frist f�r einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verl�ngerten Frist anzufordern. Von dieser M�glichkeit soll insbesondere Gebrauch gemacht werden, wenn f�r Beteiligte an Gesellschaften und Gemeinschaften Verluste festzustellen sind, wenn hohe Abschlusszahlungen erwartet werden oder wenn die Arbeitslage der Finanz�mter es erfordert. Im �brigen wird davon ausgegangen, dass die Erkl�rungen laufend fertig gestellt und unverz�glich eingereicht werden.

(3) Aufgrund begr�ndeter Einzelantr�ge kann die Frist f�r die Abgabe der Steuererkl�rungen bis zum 28.2.2008 bzw. in den F�llen des Abschnitts I Absatz 2 bis zum 31.5.2008 verl�ngert werden. Eine weitergehende Fristverl�ngerung kommt grunds�tzlich nicht in Betracht.

(4) Die allgemeine Fristverl�ngerung gilt nicht f�r Antr�ge auf Steuerverg�tungen. Sie gilt auch nicht f�r die Abgabe von Umsatzsteuererkl�rungen, wenn die gewerbliche oder berufliche T�tigkeit mit Ablauf des 31.12.2006 endete. Hat die gewerbliche oder berufliche T�tigkeit vor dem 31.12.2006 geendet, ist die Umsatzsteuererkl�rung f�r das Kalenderjahr einen Monat nach Beendigung der gewerblichen oder beruflichen T�tigkeit abzugeben (� 18 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. � 16 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes).

Diese Erlasse ergehen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen.

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
die Regelung f�r die Steuererkl�rung 2006: - Catja - 22.04.2009 11:04

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation