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Handwerkerrechnung - Gesetzespanne!!!
22.04.2009, 14:54
Beitrag: #13
RE: Handwerkerrechnung - Gesetzespanne!!!
Hallo,

der Gesetzgeber sieht sich bereits in Handlungspflicht. Heute reingekommen:

Zitat:Handwerkerleistungen im Haushalt, Anwendungszeitpunkt der Gesetzesänderung zur Anhebung des Förderhöchstbetrags
OFD Münster, Verfügung v. 2.4.2009, o. Az.
EStG § 35 a


Durch Gesetzesänderung wurde der Förderhöchstbetrag der Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen im Haushalt von 600 Euro auf 1.200 Euro angehoben (§ 35a EStG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmepakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ vom 21.12.2008, verkündet zum 29.12.2008 (BGBl 2008 I S. 2896), geändert durch das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen vom 22.12.2008, verkündet zum 29.12.2008 (BGBl 2008 I S. 2955). Nach § 52 Abs. 50b Satz 5 EStG gilt die Neuregelung erstmals für Aufwendungen, die im VZ 2009 geleistet und deren zugrunde liegenden Leistungen nach dem 31.12.2008 erbracht worden sind. Entgegenstehenden Meinungen und Presseberichten, wonach die Anhebung des Förderhöchstbetrags aufgrund einer „Gesetzespanne“ bereits ab dem VZ 2008 Anwendung finde, ist nicht zu folgen.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Handwerkerrechnung - Gesetzespanne!!! - zaunkönig - 22.04.2009 14:54

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