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Amtshaftungsanspruch und § 225 AO
18.07.2007, 08:46
Beitrag: #3
RE: Amtshaftungsanspruch und § 227 AO
Hallo,

zaunkönig schrieb:ergibt sich doch aus dem Wortlaut des § 225 AO
.
das wäre zu einfach. Was ergibt sich aus dem Wortlaut von § 225 AO? Anwendbar dürfte ja nur § 225 Abs. 1 AO sein. Dort schreibt das Gesetz erstmal nur eine (zwingende) Tilgungsreihenfolge vor, für den Fall, dass der Stpfl eine Tilgungsbestimmung trifft.

Von einer Amtspflicht, die "einem Dritten (Stpfl) gegenüber" obliegt, kann ich im Wortlaut nichts erkennen. Wink
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Amtshaftungsanspruch und § 225 AO - jurico - 17.07.2007, 19:10
RE: Amtshaftungsanspruch und § 227 AO - jurico - 18.07.2007 08:46
RE: Amtshaftungsanspruch und § 225 AO - jurico - 19.07.2007, 16:07

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