Elterngeld und Progression
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25.04.2009, 10:38
Beitrag: #18
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RE: Elterngeld und Progression
Zitat:Dies ist notwendig, da eine Zwangsruhe gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO jedenfalls derzeit nicht in Betracht kommt. Die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH stellt nämlich kein sog. Musterverfahren im Sinne des Satzes 2 dar, da hierzu nur solche Verfahren zählen, die auf eine abschließende Klärung von Rechtsfragen gerichtet sind; vgl. hierzu Birkenfeld in: Hübschmann/ Hepp/ Spitaler, AO, § 363 Rdnr. 165. Na dann bin ich wenigstens beruhigt, dass meine Rechtsauffassung hinsichtlich der Zwangsruhe nun auch von der DStV geteilt wird. @meyer schien mir ja nicht wirklich Glauben schenken zu wollen, bzw. hat sich ja leider nicht mehr diesbezüglich zu Wort gemeldet. ![]() Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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