Amtshaftungsanspruch und § 225 AO
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18.07.2007, 16:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.07.2007 16:02 von Vorwitzig.)
Beitrag: #5
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RE: Amtshaftungsanspruch und § 225 AO
@Zaunkönig:
Die Frage ist, ob die Verpflichtung, eingehende Gelder in bestimmter Weise zu verrechnen, in Interesse des Steuerpflichtigen besteht, ob also hierdurch seine Belange geschützt und gefördert sein sollen mit der Folge, dass der Staat sich schadensersatzpflichtig macht, wenn er diese Verpflichtung verletzt. @juricio Ein Indiz für die Drittbezogenheit kann es sein, wenn eine Klagebefugnis ggü der Amtshandlung besteht. Ich meine schon, dass man darauf klagen kann, dass das Finanzamt das Geld entspr. einer Zahlungsanweisung verbucht, da würde ich die Drittbezogenheit schon bejahen. Aber: kann man das Finanzamt nicht anweisen, das Geld entspr. der Zahlunganweisung zu verrechnen? Das Finanzamt bucht um mit dem Datum des tatsächlichen Zahlungseingangs. Da kann doch gar kein Schaden entstehen. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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