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Handwerkerrechnung - Gesetzespanne!!!
27.04.2009, 17:17 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.04.2009 17:18 von Jive.)
Beitrag: #16
RE: Handwerkerrechnung - Gesetzespanne!!!
tosch schrieb:... aber nachdem ich nochmal drübergelesen habe, fürchte ich, sie hat recht.

Das sehe ich anders :-)

Ich habe das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" vom 21. Dezember 2008 schon fertig ausgedruckt vor mir liegen.

Veröffentlicht wurde dieses Gesetz im BGBl. I S. 2896 vom 29. Dezember 2008

Gem. Artikel 4 Abs 3 tritt Artikel 1 Nr. 3 am Tage nach der Verkündung in Kraft.( Mithin der 30. Dezember 2008)

Der Rest des Gesetzes ( und insbesondere die Übergangvorschrift des Artikel 1 Nr. 4 b) ) trat aber gem Artikel 4 Absatz 1 erst am 01. Januar in Kraft.

Das ganze ist für mich ein eindeutiger Fall von "echter Rückwirkung"

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: Handwerkerrechnung - Gesetzespanne!!! - Jive - 27.04.2009 17:17

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