Arbeitnehmerveranlagung
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30.04.2009, 15:48
Beitrag: #1
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Arbeitnehmerveranlagung
Hallo zusammen,
bin heute mit einem kollegen auf folgendes "Problem" gesto�en: Arbeitnehmer, LStKlasse I, keine weiteren Eink�nfte. Arbeitnehmer beantragt die Veranlagung zur Einkommensteuer gem. � 46 II Nr. 8 EStG. Die Erkl�rung wird veranlagt und der Bescheid ergeht mit einer Nachzahlung von � 50,00. Ist es m�glich, den Antrag auf Veranlagung nach Bescheidung zur�ckzuziehen? Ich bin selber hin und her gerissen: einseits will ich es bejahen, da die erkl�rung freiwillig abgegeben wurde. andererseits hab ich ja auch nen VA in der welt. in dem zeitraum zwischen abgabe und bescheidung habe ich kein f�r mich kein problem den antrag zur�ckzuziehen, aber wie sieht es danach aus? kann mich jemand erleuchten? am besten mit rechtsgrundlage zum nachvollziehen ![]() danke ![]() Ciao Tax "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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Arbeitnehmerveranlagung - Taxman - 30.04.2009 15:48
RE: Arbeitnehmerveranlagung - Opa - 30.04.2009, 15:55
RE: Arbeitnehmerveranlagung - Clematis - 30.04.2009, 17:00
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RE: Arbeitnehmerveranlagung - Taxman - 30.04.2009, 19:23
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