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Grundlagen- und Folgebescheid?
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12.05.2009, 10:29
Beitrag: #2
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RE: Grundlagen- und Folgebescheid?
Ich sehe gerade, dass meine Sachverhaltsdarstellung von gestern nicht vollständig ist. Ergänzung nach dem 4. Absatz:
2009 ergeht nunmehr BFH Urteil, nach dem die Gewst-Festsetzung 1988-91 unzutreffend ist: Die GewSt. ist mit Null festzusetzen. Große Freude. Resultat: in der Gewinnermittlung 88-90 kommt es wieder zu höherem Gewinn, die Kö-Bescheide und F47-Bescheide sind offen und können (da Einspruch noch läuft) geändert werden. Wie sieht es aber nun für die Folgejahre aus? (oben bereits erfasster Text Sämtliche Bescheide ab 1992 bis 2002 sind jedenfalls nach meinem bisherigen Verständnis nicht mehr änderbar, soweit nicht – und jetzt komme ich zum eigentlichen Problem - die 2009er BFH-Entscheidung über Gewerbesteuer 1988-91 sowie nunmehr Körperschaftsteuer 1988-90 in Verbindung mit der Neu-Feststellung der Eigenkapitaltöpfe nach § 47 KStG für 1990 nicht Grundlagencharakter für Folgefestellungen hat und diese nach § 175 zu ändern wären. Hat einer von Euch vielleicht doch eine Idee, ob dieses zu bestätigen oder auszuschließen ist? schönen Tag noch phönix |
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Grundlagen- und Folgebescheid? - phönix - 11.05.2009, 12:14
RE: Grundlagen- und Folgebescheid? - phönix - 12.05.2009 10:29
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Sämtliche Bescheide ab 1992 bis 2002 sind jedenfalls nach meinem bisherigen Verständnis nicht mehr änderbar, soweit nicht – und jetzt komme ich zum eigentlichen Problem - die 2009er BFH-Entscheidung über Gewerbesteuer 1988-91 sowie nunmehr Körperschaftsteuer 1988-90 in Verbindung mit der Neu-Feststellung der Eigenkapitaltöpfe nach § 47 KStG für 1990 nicht Grundlagencharakter für Folgefestellungen hat und diese nach § 175 zu ändern wären. 


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