Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen?
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19.07.2007, 17:56
Beitrag: #2
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RE: Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen?
Im Beermann/Gosch, AO, § 146 Rn. 42 finde ich immerhin folgendes:
Das Erfordernis größter Zeitnähe für die Kassenbuchführung bedinge regelmäßig, dass der Stpfl. selbst das Kassenbuch führen oder einen Kassenbericht erstellen muss, weil andernfalls die Zeitnähe nicht gewahrt sei. So sei es nicht zulässig, die Kassenbelege, ohne sie zu verbuchen, zu sammeln und an den StB weiterzureichen ... Eine solche "bestandslose Geschäftskasse" erfülle nicht die Anforderungen an ordnungsmäßige Aufzeichnungen. |
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Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen? - jurico - 19.07.2007, 16:45
RE: Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen? - jurico - 19.07.2007 17:56
RE: Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen? - Vorwitzig - 19.07.2007, 18:13
RE: Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen? - jurico - 19.07.2007, 21:49
RE: Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen? - zaunkönig - 19.07.2007, 18:56
RE: Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen? - zaunkönig - 19.07.2007, 22:12
RE: Buchführung: Wer darf Kassenbuch führen? - jurico - 19.07.2007, 22:22
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