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das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
26.05.2009, 10:35
Beitrag: #81
RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Kiharu schrieb:Ich w�rde in etwa Folgendes schreiben:

Vielen Dank f�r Ihr Schreiben vom ...
Bei der von Ihnen dargestellten Berechnung f�r die Antragsveranlagungsfrist ist Ihnen offenbar entgangen, dass der Gesetzgeber bereits im Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 die von Ihnen zitierte Nr. 8 ge�ndert hat. Anbei erhalten sie eine Ablichtung des � 46 EStG in der aktuell g�ltigen Fassung. Erg�nzend empfehle ich die Lekt�re des � 52 Abs. 55j EStG. Sollte Ihnen dieser in der aktuellen Fassung aauch nicht vorliegen, bitte ich um R�ckmeldung. Ich lasse Ihnen dann gern eine entsprechende Ablichtung zukommen.

Abschlie�end bitte ich nunmehr darum, die beantragte Veranlagung durchzuf�hren. Erg�nzend weise ich auf das Urteil des OLG Koblenz, v. 17.07.2002 ‑ 1 U 1588/01 hin.

@Kiharu

Das zielt dann aber doch in die Richtung deines zuletzt geschilderten Falls - oder? Ich denke mal der @Opa wird schon mal angerufen und die Sache gekl�rt haben. Telefonieren geht schneller und erspart Tinte(Toner/Blaupapier was auch immer) und Zeit.

Ciao Dragon
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K�nnte nervig werden - frankts - 01.04.2008, 08:05
RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater - Dragon - 26.05.2009 10:35

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