Progressionsvorbehalt
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04.06.2009, 16:08
Beitrag: #10
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RE: Progressionsvorbehalt
Der Argumentation kann ich nicht folgen. (die Zweite)
Die 2% Psch. Steuer greift doch nur auf den Lohn, nicht auf daraus resultierende Lohnersatzleistungen. Beim "normalen" AN versteuert der AN seinen Lohn --> Lohnersatzleistungen = PV. Warum soll das das beim geringf. BV anders sein, nur weil der AG die psch. Steuer zahlt? Dann m�sste ja nochmal unterschieden werden, wenn die psch. Steuer auf den AN �bertragen wird (was ja m�glich ist). Und ob er Pflicht- o. freiwilliges Mitglied der gesetzl. KK ist, ist unerheblich (s.o. R 32b EStR), fakt ist, die Zahlung kommt von der gesetzl. KK. Zitat:Schon allein deshalb scheidet, ebenfalls meine Auffassung, eine lohnsteuerm��ige Belastung des AN aus.Der AN zahlt ja keine Steuer auf den Lohn, darum geht es ja auch nicht, aber es wird eben der Steuersatz von anderen EK (bspw. Ehepartner, VuV o.�.) erh�ht (Progressionsvorbehalt). Im 32b sind alle Leistungen die dem PV unterliegen aufgelistet, ohne Ausnahme. F�r mich eindeutig. Sorry, aber ich kann diesmal deine Gedankeng�nge absolut nicht nachvollziehen. |
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Progressionsvorbehalt - frankts - 04.06.2009, 09:28
RE: Progressionsvorbehalt - Opa - 04.06.2009, 09:36
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