Steuerfreie Reisekostenerstattung (Teilschätzung)
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23.06.2009, 06:57
Beitrag: #2
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RE: Steuerfreie Reisekostenerstattung (Teilschätzung)
Hallo,
Urteil zum Teilnachweis: BFH vom 7.4.1992 - BStBl II S. 854 Ihr werdet wohl handeln müssen. Im Grundsatz kann der AG die pauschalen steuerfrei ersetzen. Will der AN eine höhere Erstattung haben, so muss er dem AG entsprechende Belege vorlegen. Dann kann der AG im Rahmen des möglichen WK-Abzugs erstatten. Da die Ausführungen zum Teilnachweis ausdrücklich in den Ausführungen zum Einzelnachweis aufgeführt werden, ist der Teilnachweis also eine für die Verwaltung gegebene Erleichterungsmöglichkeit - und zwar als Wahlposten. Allerdings muss sich der Steuerpflichtige bei einem Teilnachweis die schlechtest möglichen Bedingungen anrechnen lassen. Und hier sehe ich den einzigen Spielraum für das Gespräch mit dem Prüfer. Wenn er die Fahrleistung nachweisen kann und hat alle wesentlichen Unterlagen für die Kosten beisammen, es fehlt also wirklich nur an den Verbrauchsstoffkosten (Benzin), dann steht nach meiner Meinung einer Teilschätzung nichts entgegen. Der Verbrauch kann ohne weitere Probleme anhand des Durchschnittsverbrauchs laut Prospekt ermittelt werden, zuzüglich eines Sicherheitsaufschlags wegen sehr sportlicher Fahrweise. Allerdings lassen sich die Prüfer selten auf einen Teilnachweis ein, wo doch die Möglichkeit der Pauschalierung, gerade bei Fahrzeugen der gehobenen Preisklasse, ein gutes Mehrergebnis erzielen lässt. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Steuerfreie Reisekostenerstattung (Teilschätzung) - meyer - 22.06.2009, 13:33
RE: Steuerfreie Reisekostenerstattung (Teilschätzung) - zaunkönig - 23.06.2009 06:57
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